Interview mit Verfassungsrechtler
Was sich durch das Urteil gegen das Erzbistum Köln ändert
Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadenersatz an ein Missbrauchsopfer zahlen. Ein ähnlicher Prozess läuft gegen das Erzbistum München. Was ändert sich dadurch? Fragen an den Kölner Verfassungsrechtler Prof. Stephan Rixen.