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Umgang mit HomosexuellenErzbistum Köln maßregelt Pfarrer nach Segensfeier

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Streitthema in der katholischen Kirche: der Umgang mit nicht-heterosexuellen Menschen.

Streitthema in der katholischen Kirche: der Umgang mit nicht-heterosexuellen Menschen.

Einem Geistlichen aus Mettmann wird ein weiterer „Gottesdienst für alle sich liebenden Paare“ untersagt – er erhielt eine Abmahnung aus Köln.

Folgt man der Darstellung der Organisatoren, war die Veranstaltung ein voller Erfolg. Der erste „Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare“ der Gemeinde St. Lambertus in Mettmann zog Ende März auch Menschen aus den Nachbarstädten Hilden und Düsseldorf in die Thomas-Morus-Kirche. Vorbereitet hatte die Feier die Arbeitsgruppe „Regenbogenkirche für alle“, die sich seit 2022 in der Gemeinde für mehr Akzeptanz von Schwulen, Lesben und anderen sexuellen Minderheiten in der katholischen Kirche einsetzt.

Höhepunkt der Feier waren Salbung und Segnung der Teilnehmer, die Gemeindereferentin Ulrike Platzhoff und Pfarrer Herbert Ullmann vornahmen. Als bewegend schildern Anwesende den Gottesdienst.

Doch inzwischen macht sich Ernüchterung breit. Bei einem Vorbereitungstreffen für eine Neuauflage des Gottesdienstes im kommenden Februar habe Pfarrer Ullmann die Arbeitsgruppe über eine Reaktion aus dem Erzbistum Köln informiert, sagt Mitglied Maximilian Bröhl. Laut Angaben der AG musste Ullmann eine Stellungnahme abgeben und erhielt eine „Abmahnung“ vom Erzbistum, „nachdem eine unbekannte Person unseren Pfarrer in Rom angezeigt hat“. Gleichzeitig sei dem Geistlichen untersagt worden, weitere „Segnungsgottesdienste für alle sich liebenden Paare“ im Sendungsraum Mettman-Wülfrath zu feiern.

Das Erzbistum Köln wollte am Wochenende den Vorgang, der am Freitagabend durch einen Bericht in der „Rheinischen Post“ öffentlich wurde, nicht kommentieren. Pfarrer Ullmann ist derzeit noch im Urlaub.

Lüdecke: Fall an sich unstrittig

Aus Sicht von Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ist der Fall an sich unstrittig. „Ein Pfarrer hat vor seiner Amtsübernahme erneut zu bekennen, dass er sich mit allen verbindlichen Lehren der Kirche identifiziert, einschließlich der ausnahmslosen sittlichen Verurteilung nicht-heterosexueller Handlungen. Und er hat geschworen, alle kirchlichen Vorschriften einzuhalten. Zu ihnen gehört auch, keine Nicht-Hetero-Beziehungen zu segnen“, so Lüdecke. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wiederum sei wie alle Bischöfe dazu verpflichtet, „auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drängen und Missbräuchen auch in Bezug auf die Sakramentalien, zu denen Segnungen gehören, vorzubeugen“. Weil es im Kirchenrecht eine Abmahnung nicht gibt, vermutet Lüdecke hinter der Maßnahme eine Verwarnung. „Mit ihr wird der Pfarrer aufgefordert, einen solchen Rechtsverstoß nicht noch einmal zu begehen, andernfalls hat er auch mit Bestrafung zu rechnen.“

Aber wie passt das alles zur aktuellen Reformdebatte in der Kirche? Bei der letzten Vollversammlung des Synodalen Weges stimmten die Teilnehmer Mitte März in Frankfurt mehrheitlich für die Möglichkeit von Segensfeiern für homosexuelle Paare – wenige Tage, bevor der Gottesdienst in Mettmann stattfand.

Noch im Mai stellte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hinter das Anliegen. Es müsse lediglich noch eine seelsorgliche Handreichung erarbeitet werden, die deutlich mache, dass eine Segensfeier keine Ehe und kein Sakrament sei. „Hier liegt die Grenze.“ Tatsache ist aber auch, dass sich Woelki bei der Abstimmung der Stimme enthielt und erklärte, dass er zum Umgang mit homosexuellen Paaren auf eine Stellungnahme aus dem Vatikan warte.

Zuletzt hatte die Glaubensbehörde im Vatikan im März 2021 mitgeteilt, dass es Priestern nicht erlaubt sei, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen.

Synodaler Weg nicht bindend

Nach Ansicht von Lüdecke illustriert der Fall einmal mehr ein Grunddilemma des Synodalen Weges. Woelki habe von Anfang an erklärt, dass er sich den dort erzielten Ergebnissen gegenüber völlig frei fühle. „Das ist er auch. Wie seine Amtskollegen mit ihnen umgehen, ist für ihn rechtlich irrelevant.“

Manche Katholiken an der Basis fühlen sich gleichwohl vor den Kopf gestoßen. In der Mail, mit der sich die AG Regenbogenkirche an den Kardinal und das Generalvikariat wandte, heißt es: „Wir fühlen uns in einer Kirche, in der ausgegrenzt und diskriminiert wird, nicht mehr wohl. Und da wir gerne etwas verändern möchten, haben wir uns gegen einen Austritt entschieden und für Veränderung durch gemeinsames Tun.“ (kna)