Wenn katholische Priester gleichgeschlechtliche oder nach einer Scheidung wiederverheiratete Paare segnen, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Ein Fall aus dem Erzbistum Köln sorgt weiter für Debatten.
Gleichgeschlechtliche SegnungenVon Erzbistum Köln gerügter Pfarrer meldet sich zu Wort
Nach der Maßregelung des Mettmanner Pfarrers Msgr. Herbert Ullmann wegen einer Segensfeier auch für homosexuelle Paare hat sich der betroffene Geistliche erstmals selbst geäußert. Er respektiere die ihm erteilten Auflagen, schreibt Msgr. Ullmann nach der Rückkehr aus dem Urlaub auf der Facebook-Seite seiner katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus Mettmann. Er werde „als Priester und Seelsorger andere Wege finden, auch solche Menschen im Glauben und Kirche sein zu unterstützen, die ins lehramtliche Kreuzfeuer geraten sind“. Dazu gehörten neben queeren Menschen auch wiederverheiratete Geschiedene.
Segnung für alle Paare – nicht nur gleichgeschlechtliche
Ullmann hatte Ende März in Mettmann einen „Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare“ gefeiert. Nach einer anonymen Anzeige im Vatikan hatte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki auf Bitten aus Rom dem Pfarrer solche Feiern künftig untersagt. Sein Handeln habe gegen die Lehre der Kirche verstoßen, wonach gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Partnerschaften von Menschen, die nach einer Scheidung wieder zivil heiraten, nicht gesegnet werden könnten.
Nachdem der Fall kürzlich publik geworden war, erhielt Ullmann zahlreiche Solidaritätsbekundungen, etwa des Düsseldorfer und des Kölner Stadtdechanten, etlicher weiterer Priester, des Katholikenrats, der Initiativen Maria 2.0 und #OutInChurch und des Festkomitees Kölner Karneval. Die NRW-Bistümer Aachen, Essen und Münster erklärten, sie wollten solche Segensfeiern nicht untersagen.
Lediglich ein queeres Paar war anwesend
Ullmann berichtete erstmals auch über weitere Details, die zu dem Konflikt geführt hatten, und über seinen Briefwechsel dazu mit dem Erzbistum: An der Segnungsfeier haben demnach „etwa 25 getrenntgeschlechtliche Paare“ teilgenommen. Lediglich ein Paar sei offensichtlich queer gewesen: „Es war aber explizit niemand ausgeschlossen. Es handelte sich also nicht um einen besonderen gleichgeschlechtlich ausgerichteten Gottesdienst.“
Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung die größte Gruppe. In seinem Schreiben an das Erzbistum Köln hatte der Pfarrer weiter erklärt, er habe - „um Schaden von der Kirche abzuwenden“ - den Gottesdienst vor dem Hintergrund der hohen Zahl von Kirchenaustritten als Pilotprojekt zugelassen: „Zahlreiche Gemeindemitglieder, darunter mehrere vielseitig Engagierte, äußerten mir und anderen Pastoralen Diensten gegenüber die Absicht, aus der Kirche austreten zu wollen, es sei denn, ich als Leitender Pfarrer täte erkennbar etwas gegen diesen ‚Exodus‘ aus der Kirche.“
Für ihn als Priester sei es „auch eine persönliche Gewissensfrage, wie weit Menschenwürde und Respekt vor Diversität in jeder Beziehung in den Gemeinden unserer Kirche Platz finden dürfen.“ Es befremde ihn, wenn im Pochen auf die Rechtsordnung der Kirche „in diesem gesamtgesellschaftlichen Klima der Massenabwendung von Glaube, Kirche und Gemeinde erneut Einzelinitiativen lehramtlich restriktiv nachgegangen wird“. (kna)