AboAbonnieren

Probleme auf der BaustelleSperrung der L359 nach Witzhelden dauert länger

Lesezeit 3 Minuten
L359 Oberbüscherhof

Die Baustelle auf der L359 ist in Oberbüscherhof angekommen. Hier stieß man auf völlig maroden Unterboden, was die Arbeiten verzögert..

Leichlingen – Die Sanierung der L359 stockt schon am Anfang der mehrmonatigen Bauarbeiten. Wie der Landesbetrieb Straßenbau NRW am Freitag mitteilte, gibt es bereits beim ersten Bauabschnitt unvorhergesehene Probleme, die den ursprünglichen Zeitplan obsolet machen.

Nach Angaben der Behörde sind umfangreichere Bodenarbeiten notwendig als geplant, weil sich erst beim Aufbruch der alten Fahrbahndecke gezeigt habe, dass der Schaden größer ist als angenommen. An besonders maroden Stellen müsse der Untergrund ausgetauscht werden, was zu Verzögerungen von aktuell etwa zwei Wochen führt.

Untergrund muss neu aufgebaut werden

Der erste Bauabschnitt zwischen St. Heribert und Oberbüscherhof sollte eigentlich jetzt Mitte Juli fertig sein und die Baustelle dann weiter Richtung Herscheid wandern. Die Baumaschinen sind auf der abgefrästen Straße inzwischen auch am Ende des ersten Ausbaudrittels kurz vor Haus Klippenberg angekommen. Dort aber wurden die größeren Schäden im Unterbau entdeckt und musste der Boden in der Tiefe neu aufgebaut werden. In der kommenden Woche will man mit der Asphaltierung beginnen.

L359 2

Die alte Fahrbahndecke der L359 ist von St. Heribert bis Oberbüscherhof abgefräst.

Laut der jüngsten Prognose können die Arbeiten in diesem Bereich nun voraussichtlich erst Ende Juli abgeschlossen werden, wodurch sich die gesamte Bauzeit verlängert – und mit ihr die Vollsperrung der Landesstraße. Sie ist neben der L294 eine der beiden wichtigen Verbindungen zwischen der Innenstadt und dem Höhendorf und auf sie sind viele Anwohner der dazwischen liegenden Außenortschaften angewiesen.

Die Sperrung wird nach jetzigem Stand der Dinge also eher bis Ende statt bis Anfang September dauern - wenn es weitere Probleme gibt möglicherweise sogar bis in den Oktober hinein. Umleitungen über die U10 und die U20 sind ausgeschildert. Auch der Busverkehr wird umgeleitet, mehrere Haltestellen können nicht bedient werden.

Vier Kilometer Ausbaustrecke

Die Arbeiten zur Erneuerung der maroden Landesstraße hatten wie berichtet am ersten Tag der Sommerferien begonnen. Die Regionalniederlassung Rhein-Berg von Straßen NRW lässt die Strecke zwischen St. Heribert und Flamerscheid auf einer Länge von vier Kilometern in drei Abschnitten erneuern.

Unterdessen halten die Proteste gegen den halbherzigen Ausbau an. Bürgerschaft, Parteien und Verwaltung sind sehr unzufrieden damit, dass mit großem Aufwand lediglich die Fahrbahn saniert, die Gelegenheit aber nicht genutzt wird, um endlich auch einen Geh- und Radweg an der für Fußgänger, Schulkinder und Radler gefährlichen Strecke anzulegen. Der wird besonders für den Abschnitt zwischen Herscheid und Oberbüscherhof seit vielen Jahren gefordert.

Proteste wegend des fehlenden Rad- und Gehwegs

Die SPD-Fraktion hat in der Sache diese Woche einen Protestbrief an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst geschrieben. „Muss erst ein schwerer Unfall geschehen?“, fragen die Sozialdemokraten, nachdem sie vom Landesbetrieb immer wieder nur vertröstet werden. „Wir protestieren entschieden dagegen, dass in Bezug auf Fuß- und Radweg nichts passiert. Wir erwarten, dass dieses Thema oberste Priorität bekommt.“

Den Verantwortlichen müsse doch bewusst sein, dass sie die Schuld für entsprechende Unfälle trügen. „Der Straßenraum ist so schmal, dass beim Begegnungsverkehr von Bussen auf den nicht befestigten Rand ausgewichen werden muss.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Aber auch die Bürgerliste (BWL) hat auf ihre erneute Beschwerde vom Landesbetrieb wiederum nur den Hinweis bekommen, dass der Bau eines Geh- und Radweges im Finanzierungsprogramm des Landes nicht als dringlich eingestuft ist und nach der Prioritätenliste noch Jahre dauern könne. Der Regionalrat der Bezirksregierung Köln sei zuständig und müsse die Rangfolge nach einem landesweit einheitlichen Bewertungsverfahren festlegen. Außerdem seien vor einem Ausbau im Falle der L359 umweltfachliche sowie Grundstücks-Angelegenheiten zu regeln.