Köln – Wie umgehen mit Freiluft-Veranstaltungen in Corona-Zeiten? Wenn man an Henriette Rekers „No-Covid-Strategie“ denkt, am besten gar nicht. Aber das ist, einigermaßen im Zaum gehaltene Inzidenz-Zahlen vorausgesetzt, in einer Stadt wie Köln kaum darstellbar. Dezernentin Susanne Laugwitz-Aulbach hat dem Kulturausschuss für seine Sitzung am Dienstag, 9. März, ein Konzept vorgelegt. Darin geht es um die Förderung eines Open-Air-Angebots von April bis September – den „Sommer Köln 2021“.
Ein ähnliches Programm gab es bereits letztes Jahr. Diesmal will man sich auf die Unterstützung nicht-städtischer Veranstaltender und Kulturschaffender konzentrieren, die Open-Air-Bühnen bespielen und eigene Formate veranstalten wollen. Es sollen demnach drei Formate unterstützt werden:
Kategorie 1
etablierte Open-Air-Bühnen, die Kontingente für Veranstaltende der freien Szene zur Verfügung stellen. Hier gelten die regulären Förderbedingungen des Kulturamtes.
Kategorie 2
Corona-bedingt eingerichtete Open-Air-Formate, die eine Strukturförderung erhalten und/oder einer behördlichen Sondergenehmigung bedürfen. Das Kulturamt plant die Spielstätten und ihre Infrastruktur aus dem Budget der Corona-Sondermaßnahmen.
Kategorie 3
städtische Open-Air-Bühnen, die mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Stabsstelle Events wird als Betreiberin die Bühnen installieren und betreuen.
Als Spielorte in Betracht kommen Eisenmarkt, Jugendpark, Stadtgarten, Odonien, Schokoladenmuseum, Leo-Amann-Park, An der Schanz sowie die Innenhöfe des Bürgerzentrums Porz und der Hochschule für Musik und Tanz.
Die Finanzierung
Die Vorlage geht von 600 000 Euro Förderbedarf aus. Er soll gedeckt werden durch bereits im Haushalt eingestellte Mittel sowie von Mitteln der Stabsstelle Events (140 000 Euro).
150 000 Euro beträgt die Aufstockung des Zuschuss-Budgets des Kulturamtes für „unterjährige“ Projektförderung an die Kategorien 1 und 3
150 000 Euro sollen als Projektzuschuss-Budgets des Kulturamtes zur Projektförderung der Kategorie 2 gehen.
140 000 Euro sind für die Erschließung, Installation und Betrieb der städtischen Bühnen, der Kategorie 3, geplant. Die Kalkulation gilt für für eine maximal dreiwöchige Bespielung.
20 000 Euro für die Honorierung eines Programmmanagers für die städtische Bühne, Kategorie 3 – abhängig von Anzahl und Nutzungswochen. (two)
Allerdings schränkt die Vorlage das Ansinnen auch gleich selbst wieder ein wenig ein. So steht bislang noch die genehmigungsrechtliche Prüfung für alle Standorte aus, ebenso wie die Festlegung der Bedingungen eines beschleunigten Genehmigungsverfahrens. Klar ist auch, die Corona-Schutzmaßnahmen des Landes dürfen nicht unterlaufen werden – und es gelte darüber hinaus zu betonen, „dass durch baurechtliche, umweltrechtliche und ordnungsbehördliche Rahmenbedingungen einer längerfristigen Bespielung von Standorten sehr enge Grenzen gesetzt sind“.
Trotzdem sollen so weit wie möglich der hiesigen Kulturszene Spielstätten angeboten werden – die Kulturbranche inklusive Veranstaltungstechnik ist schließlich seit gut einem Jahr so gut wie auf Null gesetzt. Wobei auch hier wieder eingeschränkt wird: zusätzliche Haushaltsmittel zu den bereits beschlossenen wird es für die Umsetzung des Open-Air-Angebots nicht geben, auch nicht hinsichtlich der Personalressourcen. So muss die Umsetzung „möglichst ressourcensparend erfolgen“ und darf wenig zulasten anderer Aufgaben der beteiligten Dienststellen erfolgen. Genannt sind Kulturamt, Stabsstelle Events, Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Bauaufsichtsamt – was man in Köln für ein Open-Air-Event eben so braucht.
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Um das Verfahren für die Künstler und Veranstalter transparent zu halten und die Angebote der unterschiedlichen Spielorte genauer darzustellen, soll eine eigene Webseite im Rahmen der städtischen Internetpräsenz eingerichtet werden.