Köln – Schunkeln, singen, bützen, feiern, tanzen – alles, was gerade an den tollen Tagen zum Karneval gehört, muss in diesem Jahr wegen Corona ausfallen. Seit Anfang Februar werben Stadt und Festkomitee mit einer Plakatkampagne unter dem Titel „Köln hält durch. Gemeinsam“ bei allen Jecken dafür, dass diesmal zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch wenig bis gar nichts geht. Alle offiziellen Karnevalsveranstaltungen und Züge sind abgesagt, außerdem gibt es strenge Auflagen, auf die die Stadt am Dienstag noch einmal hinwies. „Ich bin selber traurig, dass wir dieses Jahr den Karneval, wie wir ihn kennen, nicht feiern können. Wir müssen das Virus besiegen, um bald wieder jeck sein zu können“, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn weiß: „Die herzliche Nähe, das Miteinander, das Ungezwungene – all das vermissen die Kölner in dieser Session ganz besonders.“ Beide bitten darum, in diesem Jahr auf das Feiern zu verzichten.
Für den Fall, dass solche Appelle doch hier und da unerhört bleiben, zeigt sich die Stadt vorbereitet. An allen Karnevalstagen werden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verstärkt die Corona-Regeln und Auflagen überwachen. Dazu wird eigens ein Koordinierungsstab eingerichtet. An den Zugängen zur Altstadt und zum Zülpicher Viertel werden Security-Mitarbeiter eingesetzt, die für alle Fälle das Glasverbot überwachen sollen. Ohne Einschränkungen bleiben diesmal ÖPNV und Autoverkehr.
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An allen Karnevalstagen ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. In der Altstadt, rund um den Stadtgarten, im Belgischen Viertel, an der Schaafenstraße und am Rheinboulevard darf zudem kein Alkohol verkauft werden. Das gilt am gesamten Donnerstag sowie am Freitag, Samstag und Rosenmontag jeweils ab 14 Uhr.
Auch Karnevalsfeiern zu Hause in Gesellschaft sind untersagt: Seit Samstag, 6. Februar, gilt die Kontaktbeschränkung auch für private Treffen: Maximal ein Haushalt plus eine Person sind erlaubt. 18 Verstöße gegen diese Regelung wurde wurden bereits festgestellt, 61 Verfahren wurden eingeleitet. Es droht ein Bußgeld von 250 Euro pro Person. (EB)