Urteil des VerwaltungsgerichtsÜberwachungskameras am Neumarkt dürfen bleiben
Köln – Die Kölner Polizei muss die Überwachungskameras am Neumarkt nicht abschalten. Dies geht aus einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichtes hervor. Der Kölner Torben Strausdat hatte dagegen geklagt, weil er sich durch die Überwachungen massiv beeinträchtigt fühlt. Die Klage gegen die Videoüberwachung am Breslauer Platz hatte Strausdat zunächst gewonnen.
Die Kameras wurden abgeschaltet. Die Polizei legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Laut dem Kölner Verwaltungsgericht ist der Neumarkt ein „Brennpunkt der Straßenkriminalität“. Im Jahr 2019 und dem ersten Halbjahr 2020 seien etwa zwei Prozent aller in Köln begangenen Straßenkriminalitätsdelikte am Neumarkt begangen worden.
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Besonders die Drogenkriminalität ist am Neumarkt ein großes Problem. Der Bereich, mit Zugängen zur U-Bahn, begünstige die Fluchtmöglichkeit für die Täter, ergänzte das Gericht. Eine Entscheidung über die Überwachungskameras am Eigelstein steht noch aus. (ta)