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Breslauer Platz in KölnPolizei wehrt sich gegen Urteil zur Videoüberwachung

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Ausgeschaltet: Die Kameras am Breslauer Platz dürfen erst einmal keine Menschen mehr filmen.

Köln – Die Kölner Polizei zieht vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Behörde legt Beschwerde gegen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes ein. Die Polizei wehrt sich juristisch dagegen, dass die Kameras am Breslauer Platz zunächst abgeschaltet werden müssen. Dies teilte eine Behördensprecherin auf Anfrage der Rundschau mit.

Das Verwaltungsgerichtes hatte vor wenigen Tagen einem Kläger Recht gegeben. Der Mann fühlt sich durch die Kameras in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt. Als Begründung führen die Richter an, dass der „Breslauer Platz“ kein Kriminalitäts-Hotspot sei.

Ein Vergleich der verfügbaren Zahlen zur Straßenkriminalität mit dem übrigen Stadtgebiet zeige, dass dort nur 0,2 Prozent aller Delikte im Stadtgebiet begangen würden. Die Straßenkriminalität sei dort vielmehr seit 2015 um die Hälfte gesunken. Außerdem, so das Gericht, würde der Container der Bundespolizei die Täter vermutlich abschrecken. Dies Kölner Polizei sieht dies anders. „Wir haben durch die Videokameras sehr gute Fahndungserfolge erzielt“, sagte Polizeipräsident Uwe Jacob.