Klaus Strack hinterfragt zudem, dass der von der Finanzverwaltung ermittelte Wert für die Sieggemeinde stimmt.
Offene FragenEitorfs Kämmerer bezweifelt, dass die Grundsteuerreform zum 1. Januar klappt
Die Finanzverwaltung NRW hat am Donnerstag, 20. Juni, die Hebesätze veröffentlicht, mit denen die Kommunen künftig den gleichen Geldbetrag einnehmen können wie bisher. Zum 1. Januar 2025 soll die Grundsteuerreform umgesetzt werden. Doch nicht nur für Haus- und Grundbesitzer bleiben Fragen offen.
Auch für Klaus Strack, Kämmerer von Eitorf und ehemaliger Sprecher der Kämmerer im Kreis, hat das nun veröffentlichte Zahlenmaterial des Landes Fragen aufgeworfen.
1000 Erklärungen aus Eitorf liegen beim Finanzamt gar nicht vor
Den Finanzexperten interessiert vor allem, auf welcher Datenbasis die Hebesätze erstellt wurden. Er nennt Eitorf als Beispiel: Rund 8000 Feststellungserklärungen hätten in der Sieggemeinde bis 31. Januar 2023 abgegeben werden müssen. „Wir haben aber vom Finanzamt einen Rücklauf von 7000 bekommen“, sagt Strack. Darauf basiert dann auch notgedrungen die Rechnung der Eitorfer Kämmerei, wie hoch die Grundsteuer B ausfallen müsse, damit die Gemeinde bei plus minus null auskommt. Und die sei ähnlich wie nun von der Finanzverwaltung für Eitorf errechnet.
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„Aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der für Eitorf ermittelte Wert nicht stimmt“, wendet Strack ein. Denn in der Berechnung fehlten schließlich 1000 Erklärungen.
Aus den nun veröffentlichten Listen sei außerdem für die Hausbesitzer nicht abzulesen, wie hoch die Belastung für sie in Zukunft ausfalle. Vergleichen könne man den jetzigen Hebesatz mit dem zukünftigen nämlich nicht so einfach. Derzeit beträgt die Grundsteuer B in Eitorf 760 Punkte, ab dem 1. Januar 2025 sollen es bei einem einheitlichen Hebesatz 884 sein. Das bedeute aber nicht gleich eine saftige Steuererhöhung für jeden, erläutert Klaus Strack.
Gewerbegrundstücke werden geringer bewertet als bisher
Weil es bei der Grundsteuerreform vornehmlich um eine gerechtere Berechnung gehe, spiele der nun – nach Gebäudesubstanz und Lage – neu festgelegte Wert eines Hauses eine Rolle. „So kann es sein, dass Besitzer von alten Häusern mehr zahlen müssen, andere Immobilienbesitzer aber weniger. Zudem werden Gewerbegrundstücke künftig tendenziell geringer bewertet als bisher, dies wird eine weitere Belastung privater Grundstücke bedeuten.“
Um die Grundsteuer B für private Hausbesitzer weniger hoch ausfallen zu lassen, soll den Kommunen die Option der Differenzierung eingeräumt werden. Sie könnten dann zwischen privat und industriell genutzten Gebäuden unterscheiden und diese unterschiedlich besteuern. Auch dafür hat die Finanzverwaltung die Hebesätze bereits ausgerechnet.
Eine Software für die Erhebung des differenzierten Hebesatzes gibt es noch nicht
Wieder Beispiel Eitorf: Um die Grundsteuer B für Privatleute auf 814 zu senken, kann der Hebesatz für gewerblich genutzte Gebäude auf 1108 Prozentpunkte angehoben werden. In Windeck, wo es weniger Gewerbe gibt, ist der Ausgleich so nur aber marginal herzustellen: Festgelegt hat das Land einen einheitlichen Hebesatz von 818, der umgelegt werden könnte auf 808 für Wohn- und 859 Punkte für Gewerbebauten. Mehr als fraglich bleibt allerdings, ob auch nur ein Rat im Rhein-Sieg-Kreis die differenzierte Grundsteuer überhaupt einführt.
Wie die Reform zum 1. Januar umgesetzt werden soll, sei ihm ein Rätsel, sagt Strack, eine entsprechende Software für die Erhebung des differenzierten Hebesatzes gebe es noch nicht. „Das bekommen wir bis Jahresende gar nicht auf die Kette“, sagt der Kämmerer. In einem Brandbrief an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hatten die 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Rhein-Sieg-Kommunen bereits die geplante Gesetzesänderung zur Grundsteuer B abgelehnt.