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Reker vs KossiskiDie wichtigsten Infos zur Kommunalwahl am 13. September

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Wahl Symbolbild

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Köln – In knapp vier Wochen sind die Kölner Bürger zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl aufgerufen. In den nächsten Tagen werden 1,13 Millionen Wahlbenachrichtigungen von der Post versandt. Sie sollen bis zum Samstag, 22. August, die Kölner Haushalte erreichen. Bereits ab heute, 17. August, kann per Direktwahl gewählt werden. Ab sofort können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Was im September gewählt wird

Abgestimmt wird am 13. September über das Amt des Oberbürgermeisters, den Stadtrat, die Bezirksvertretungen und den Integrationsrat. Wahlberechtigt bei OB- und Ratswahl sind alle Deutschen und Mitglieder eines EU-Staates über 16 Jahre. Wer innerhalb der kommenden Woche keine Wahlbenachrichtigung erhalten sollte, wird gebeten, sich an das Wahlamt der Bürgerdienste der Stadt (Rufnummer 0221/221-34567) zu wenden.

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Für die Kommunalwahl (OB-Wahl, Rat, Bezirksvertretungen) sind 822 858 Wahlbenachrichtigungen in die Zustellung gegangen, für die Wahl des Integrationsrates 308 479. Bürger, die für die Kommunal- und die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind, erhalten zwei separate Benachrichtigungen, die getrennt voneinander verschickt werden. Wichtig: Soll für beide Wahlen die Briefwahl in Anspruch genommen werden, muss dies auch für beide Wahlen beantragt werden.

Was auf den Stimmzetteln steht

Es werden drei Stimmzettel ausgegeben. Der Stimmzettel für die Wahl des OB hat die Farbe weiß, der für die Wahl zum Rat hat die Farbe hellgrün und der für die Wahl zu den Bezirksvertretungen hellrosa. Wer bei der Integrationswahl wahlberechtigt ist, erhält noch einen vierten hellblauen Stimmzettel. Pro Stimmzettel darf nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.

Bei der Ratswahl hat jeder Wähler eine Stimme, mit der er den Bewerber im Stimmbezirk und gleichzeitig die Partei oder Wählergruppe wählt, für die der Kandidat antritt. Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine Listenwahl, bei der jeder Wähler ebenfalls eine Stimme hat. Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister wird durch Mehrheitswahl bestimmt.

Auch hier hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Kommt keiner der 13 Bewerber zu einer absoluten Mehrheit (mehr als 50 Prozent der Stimmen), kommt es zur Stichwahl, die zwei Wochen später stattfinden würde (27. September). Zugelassen sind dann die beiden Bewerber mit der höchsten Stimmenanzahl im ersten Wahlgang.

Wer zur OB-Wahl antritt

13 Kandidaten haben ihre Bewerbung eingereicht. Amtsinhaberin Henriette Reker (parteilos) und Andreas Kossiski (SPD) sind die aussichtsreichsten Bewerber, zahlreiche unabhängige Kandidaten treten ebenfalls an. Auf dem Wahlzettel steht Kossiski ganz oben, da sich die Reihenfolge nach Angaben der Stadt gemäß der Gesetzeslage nach dem Ergebnis der letzten Ratswahl richten muss.

Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber an. Nach Kossiski folgen Jörg Detjen (Linke) und Christer Cremer (AfD), Henriette Reker, die von CDU und Grünen unterstützt wird, steht auf der elften Position. Der Zeitpunkt des Eingangs der Wahlvorschläge war noch bei der letzten OB-Wahl ein relevantes Kriterium, er ist nach Angaben der Stadt nicht mehr erheblich.

So kann gewählt werden

Es gibt drei Wege zur Abstimmung:

  1. per Urnenwahl am 13. September,
  2. per Direktwahl ab heute, 17. August,
  3. sowie per Briefwahl ab heute, 17. August.

Die Wahlbenachrichtigungen enthalten neben Informationen zum Wahlraum auch ein Formular, mit dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 11. September. Die Direktwahl, also die Briefwahl an Ort und Stelle, wird vom 17. August bis 11. September von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr an insgesamt elf Standorten angeboten (unter anderem den neun Bezirksrathäusern).