- Wenn die amtierende Oberbürgermeisterin ihre erneute Kandidatur am Donnerstag bekanntgibt, wird unklar sein, ob eine Mehrheit ausreichen wird.
- Was, wenn es wieder zu einer Stichwahl kommt?
- Die wichtigsten Fragen zum Rahmen der Abstimmung.
Köln – Am Donnerstag wird Henriette Reker verkünden, dass sie bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr erneut antreten wird. Die Grünen haben wie die CDU bereits Zustimmung für die unabhängige Kandidatin signalisiert. Unklar ist, ob eine einfache Mehrheit bei der Wahl im Herbst 2020 genügt oder ob es doch wieder eine Stichwahl geben wird. Die wichtigsten Fragen zum Rahmen der Abstimmung.
Warum wurde die Stichwahl abgeschafft?
Eine Stichwahl gab es immer dann, wenn keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht hat. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf hat sie im Kommunalwahlgesetz gestrichen, unter anderem weil die Beteiligung am zweiten Wahlgang in der Vergangenheit zu gering gewesen sei. Sie habe im Schnitt nur bei 31,5 Prozent gelegen. SPD und Grüne wittern politisches Kalkül hinter der Entscheidung. Tatsächlich hatte bei der OB-Wahl 2015 die Stichwahl einer Reihe von CDU-Kandidaten noch den Sieg gekostet. Wie in Düsseldorf und Wuppertal verloren CDU-Kandidaten unter anderem Jülich, Grevenbroich und Wermelskirchen, obwohl sie im ersten Wahlgang noch vorne gelegen hatten.
Welche Auswirkungen hat das für Köln?
Henriette Reker wurde 2015 im ersten Wahlgang gewählt, einen Tag nachdem sie auf dem Braunsfelder Wochenmarkt niedergestochen worden war. Reker bekam 52,7 Prozent der Stimmen, deutlich mehr als Jochen Ott (SPD, 32,0). Ein klarer Sieg im ersten Wahlgang. Wird nun die Stichwahl abgeschafft, gilt: Je mehr Kandidaten antreten, desto einfacher wird es für Reker, weil sich die Konkurrenten die Stimmen gegenseitig wegnehmen. Bei der letzten Wahl bekam etwa der Kriminalbiologe Mark Benecke mit seiner eher humorvoll gehaltenen Bewerbung (Die Partei) 7,2 Prozent der Stimmen. Auch deshalb soll es Gespräche über einen gemeinsamen Kandidaten von SPD und Linken geben. Die FDP hat angekündigt, 2020 auf einen eigenen Kandidaten zu verzichten.
Reker ist die erste Kölner Oberbürgermeisterin, sie wäre auch die erste, die in Direktwahl wiedergewählt würde. 1999 wurde der OB zum ersten Mal nicht mehr vom Stadtrat bestimmt, sondern direkt gewählt. Harry Blum (CDU) setzte sich in der Stichwahl gegen Anne Lütkes (Grüne) durch. Nach dessen Tod trat Fritz Schramma (CDU) 2000 gegen Anke Brunn (SPD) an, er gewann ebenfalls im zweiten Wahlgang. 2009 lag Jürgen Roters (SPD) mit 54,7 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang klar vor Peter Kurth (CDU).
Bleibt es bei Abschaffung der Stichwahl?
Das muss das Verfassungsgericht NRW in Münster entscheiden. Seit Anfang August liegt eine Normenkontrollklage von 83 Landtagsabgeordneten vor. Die Kläger sehen das Demokratieprinzip verletzt und kleinere Parteien benachteiligt. Die Klage richtet sich auch gegen die geplante Neueinteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen. Maßstab für die Bildung soll nicht mehr die Zahl der Einwohner sein, sondern nur die Zahl der Deutschen und EU-Bürger.
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Hier fürchtet die SPD in Köln einen Benachteiligung sozial schwächerer Stadtteile. Bezirke wie Chorweiler müssten vergrößert werden und könnten im Vergleich zu Bezirken wie Rodenkirchen weniger Abgeordnete entsenden. Nach Rundschau-Recherchen wären jedoch in Köln keine gravierenden Änderungen durch die Regelung zu erwarten. 45 Kommunalwahlbezirke sind bei Städten ab 700 000 Einwohnern ohnehin vorgeschrieben. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte gestern: Eine Entscheidung soll noch in diesem Jahr fallen.