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Corona-Regeln im ÜberblickAusgangssperre, Alkoholverbot – Was in Köln nun gilt

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Großer Kontrollaufwand: Ordnungsamt und Polizei wollen Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre prüfen.

Köln – Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin der Stadt, trägt schwarz an diesem Freitag. Ihre Stimmung ist gedrückt, ihre Gesichtszüge wirken wie eingefroren. Die historische Dimension ihres Auftritts im Historischen Rathaus ist ihr bewusst, als sie die erste Ausgangssperre für Köln seit der Nachkriegszeit verkündet. Von einem „schweren Tag für die Stadt“ (siehe Kasten) spricht sie, davon, dass die Menschen „frustriert“ und „müde“ von der Corona-Pandemie seien. Und nun sollen sie auf unbestimmte Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr zu Hause bleiben. Die Beschlüsse und die Reaktionen im Überblick:

Diese Ausnahmen gelten

Der Abendspaziergang mit dem Hund bleibt weiterhin erlaubt. Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangssperre gelten bei medizinischen Notfällen sowie bei der Betreuung „unterstützungsbedürftiger Personen“. Wer beruflich das Haus verlassen muss, darf das tun, sollte aber bestenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei sich haben. Wer mit seinem Haustier einen Notdienst besuchen muss, darf dies ebenfalls tun. Erlaubt ist zudem der Besuch von Menschen in akuter Lebensgefahr. Joggen ist nicht erlaubt, weil sonst laut Stadt „jede Überprüfbarkeit entfiele“.

Diese neuen Verbote wurden beschlossen

Neben der Ausgangsbeschränkung gilt nun in allen Grünanlagen und Parks ein Alkoholverbot. Grillen ist nicht gestattet, ebenso das Shisharauchen.

Auswirkungen auf Geschäfte und KVB

Offiziell dürfen Supermärkte auch weiterhin bis 22 Uhr oder sogar bis Mitternacht geöffnet haben. Weil das angesichts der fehlenden Kundschaft wirtschaftlich keinen Sinn machen dürfte, gehen die Verantwortlichen der Stadt davon aus, dass viele Geschäftsleute die Öffnungszeiten an die Ausgangsbeschränkungen anpassen.

Die Oberbürgermeisterin im Wortlaut

„Dies ist ein schwerer Tag für uns und für die Stadt, nach mehr als einem Jahr Pandemie sieht sich der Krisenstab gezwungen, eine Ausgangsbeschränkung zu beschließen. (...)

Das Amt ist mir anvertraut worden, um Schaden von der Stadt und den Menschen abzuhalten. Wir sind alle corona-müde. Allen Beteiligten ist es schwer gefallen, dies so zu entscheiden. (...) Unser Gesundheitssystem kommt bedrohlich nah an seine Grenzen. Die Pflegekräfte sind es, die seit einem Jahr mehr als 100 Prozent für unsere Gesundheit geben. (…) Sie brauchen jetzt ein Signal von uns. Angesichts dessen, dass hier das Leben und die Gesundheit so vieler auf dem Spiel stehen, sind der Krisenstab und ich zu dem Ergebnis gekommen: Wir brauchen die Ausgangsbeschränkung. Und: Sie ist in dieser besonders schwierigen Situation verhältnismäßig. Eine Ausgangsbeschränkung hat es in Köln seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gegeben. Für unsere kontaktfreudige und offene Stadt ist das sicherlich eine schwer erträgliche Situation“.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben angekündigt, ab nächstem Wochenende (23. April) auf den Nachtverkehr zwischen 1.15 und 4.15 Uhr zu verzichten. Der Abendverkehr bleibe aufrechterhalten, damit Berufstätige zur Arbeit gelangen können.

Ausgangssperre für unbestimmte Zeit

Ein Datum, bis wann die Ausgangsbeschränkung gilt, hat die Stadt nicht genannt. Diese Maßnahme sei auch nicht abhängig von einer bestimmten Inzidenzzahl, sondern in erster Linie von der Situation in den Krankenhäusern.

Bußgeld und Kontrollen

Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung sollen mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden. „Es ist für uns keine Frage, dass wir die Stadt bei diesen Maßnahmen unterstützen“, kündigte Polizeipräsident Uwe Jacob an. An diesem Wochenende seien auf den Straßen die üblichen 450 Polizisten unterwegs, Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei sei bei Bedarf möglich. „Mit Augenmaß“, solle die Lage beobachtet werden, so Jacob. Erforderlich seien bei Gesprächen mit Bürgern Appelle an die Vernunft. „Es ist kein Spiel mehr, es geht um Leben und Tod“, so der Polizeipräsident. Sollten sich Menschen uneinsichtig zeigen, werde die Polizei konsequent Platzverweise aussprechen oder Personen in Gewahrsam nehmen.

Obdachlose dürfen im Freien schlafen

Eines hat Polizeipräsident Uwe Jacob klar gestellt. Bei der neuen Regelung gehe es um die Einschränkung von Kontakten. Obdachlose sollten deshalb nicht vertrieben werden. Laut Stadt werde wohnungslosen Menschen eine Unterkunft angeboten, diese dürfe aber auch abgelehnt werden.

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Stadt rechnet mit Klagen

„Klagen sind zu erwarten“, sagt die designierte Stadtdirektorin Andrea Blome ohne Umschweife. Dies hat die Erfahrung in anderen Städten und Kreisen bereits gezeigt. Alle Beteiligten bemühten sich daher auch am Freitag, die Ausgangsbeschränkung als unausweichlich darzustellen. Oberbürgermeisterin Reker sprach „von der letzten wirklich starken Maßnahme“, Blome nannte die bisherigen Schutzmaßnahmen von Land und Bund „nicht ausreichend“. Es bestehe „weiterhin deutlicher Handlungsbedarf“.

Reaktionen aus Politik und Handel

Die Entscheidung des Krisenstabs stößt nur auf wenig Zustimmung. Mit der Ausgangssperre werde nun „der Vorschlaghammer“ ausgepackt, kritisiert die FDP. Auch AfD, Die Linke, die Ratsgruppe Die Partei sowie die Klimafreunde lehnen den Beschluss ab. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist ebenfalls gegen die Beschränkung, sie bedeute „Mehraufwand und Unsicherheit für die Betriebe“. Zustimmung kommt von der SPD, weil alles für eine Senkung der Infektionszahlen getan werden müsse.