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Corona-Schutz am ArbeitsplatzWie Betriebe in Köln die 3G-Regel umsetzen wollen

Lesezeit 3 Minuten

Neben den neuen 3G-Regeln werden auch weiterhin die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz wie hier bei Ford gelten.

Köln – Bundestag und Bundesrat haben Ende letzter Woche eine neue 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen, die ab Mittwoch bundesweit gelten soll. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, hatte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur geäußert, dass „das neue Testregime Unternehmen vor große Herausforderungen stellt“. Wie gehen Unternehmen in Köln mit den neuen Corona-Vorgaben am Arbeitsplatz um? Und wie weit sind sie mit der Umsetzung?

Ford

Der Kölner Autobauer begrüßt die erweiterten Corona-Schutzmaßnahmen. „Sie tragen dazu bei, die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu schützen“, so Unternehmenssprecher Marko Belser. Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen seien bereits angelaufen. Bei Ford werden ab Mittwoch die Vorgesetzten den Corona-Impf- und -Teststatus der Mitarbeiter durch das Vorlegen eines Impf- oder Testzertifikats prüfen. Bei den Geimpften und Genesenen wird dies durch das Sperren der Werksausweise geschehen, die dann nach Vorlegen der Nachweise wieder freigeschaltet werden.

3G-Vorgaben am Arbeitsplatz

Die neuen Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelten nicht nur im Büro und in Innenräumen, sondern auch im Freien auf Betriebsgeländen – darunter auch Baustellen, Lagerräume, Kantinen oder Unterkünfte. Im Homeoffice und bei Arbeiten in Fahrzeugen gilt die Regel nicht.

Welche Regeln gelten: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 14 Tagen zweifach gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind oder getestet sind (PCR-Test maximal 48 Stunden alt / Antigen-Test maximal 24 Stunden alt). Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer ausdrücklich nach dem Impfstatus fragen. Wer seinem Arbeitgeber keinen Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis zeigen kann oder will, gefährdet seinen Lohnanspruch. (dhi)

Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen dann jeden Tag einen Testnachweis vorlegen (siehe Kasten).

Zurich

Ähnlich wie bei Ford werden bei der Zurich Versicherungsgruppe die Zutrittsausweise vorläufig gesperrt und bei Vorlage der Impf- und Genesenen-Nachweise wieder freigeschaltet, bestätigt Unternehmenssprecher Bernd Engelien. Bei einem negativen Corona-Test wird die Freischaltung nur für 24 Stunden erfolgen. Grundsätzlich setzt die Zurich wieder auf verstärktes Arbeiten im Homeoffice. Bei den Mitarbeitern im Außendienst mit Kundenkontakt gelten die neuen 3G-Regeln genauso wie im Betrieb.

Weitere Arbeitgeber

Die Stadt Köln machte am Montag keine konkreten Aussagen zu den neuen 3G-Regeln, da sie noch auf die „genauen Angaben seitens des Gesetzgebers warten“. Ähnlich äußerte sich die Rewe Gruppe, da „die Details für die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen noch offen sind“.

Stephanie Bargfrede von der Handwerkskammer Köln teilte mit, dass die neuen Regelungen vielen Betrieben noch nicht bekannt seien. Es mache einen Unterschied, ob die Mitarbeitenden morgens zum Beispiel von zuhause direkt zur Baustelle fahren oder beispielsweise in einer Bäckereifiliale ankommen. „Sobald die Regelungen in Kraft treten, werden wir unsere Mitgliedsbetriebe über unsere Homepage genau informieren“, so Bargfrede.