- Wer innerhalb Deutschlands in den Herbstferien verreisen will und aus einem Risikogebiet kommt, darf in vielen Ländern künftig nicht mehr in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten.
- Zugleich gibt es Ausnahmeregelungen bei negativen Corona-Tests.
- Welche Stornierungsregeln dann gelten, ist unter Juristen umstritten.
Einen solchen Fall hat es in der deutschen Rechtsgeschichte wohl noch nicht gegeben: Für Reisende aus Städten und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist? Fallen dann Stornierungskosten an? Oder kann man gar zu einem Corona-Test gezwungen werden, weil bei einem negativen Testergebnis das Beherbergungsverbot nicht gilt?
Beate Wagner, Reiseexpertin der NRW-Verbraucherzentrale, ist diesbezüglich skeptisch. „Ich denke nicht, dass daraus ein Zwang zum Testen entstehen kann“, sagte sie. „Wer sollte einen auch zwingen, etwa der Vermieter?“ Zugleich hätten Reisende aber nicht automatisch das Recht, eine Ferienwohnung oder ein Hotel kostenfrei zu stornieren.
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„Wenn es ein klares Beherbergungsverbot gäbe, könnten sich Reisende darauf berufen, dass der Aufenthalt am Zielort ja gar nicht möglich ist. Entsprechend müssten sie wohl auch keine Kosten tragen.“ Weil aber die Möglichkeit des Negativtests bestehe, stelle sich die Frage, ob man unter den Umständen überhaupt noch reisen will und falls ja, ob daraus eine Pflicht entsteht.
Test muss selbst gezahlt werden
Wer die Reise antreten möchte und dafür ohne Symptome einen Corona-Test benötigt, muss den Test aus der eigenen Tasche bezahlen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranalyse und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt. Hinzu kommt, dass der Termin so gelegt werden muss, dass das Ergebnis zwar rechtzeitig vor Abreise aber bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden ist nachdem das Labor das Ergebnis ermittelt hat.
Wem das zu teuer oder riskant ist, sollte mit seinem Vermieter im Vorfeld der Reise sprechen. „Günstig wäre es für beide Seiten, wenn sie schriftlich eine Kulanzregelung vereinbaren, wonach ein kurzfristiges Stornieren der Reise oder ein Verschieben auf andere Termine möglich wird.“ Denn es handele sich um juristisches Neuland, das erst Gerichtsurteile brauche, um Klarheit zu schaffen.
Spahn nennt Anstieg "besorgniserregend"
Unterdessen haben die sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland die Bundesregierung und Wissenschaftler alarmiert. Dabei rückt zunehmend die Entwicklung in den Großstädten in den Fokus. Gesundheitsminister Jens Spahn rief am Donnerstag zu Wachsamkeit und raschem Gegensteuern vor Ort auf, um die Lage im Griff zu behalten. Der jüngste Anstieg auf mehr als 4000 Neuinfektionen binnen eines Tages sei besorgniserregend, sagte der CDU-Politiker in Berlin. Der Präsident des bundeseigenen Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, warnte: „Es ist möglich, dass sich das Virus unkontrolliert verbreitet.“ Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sieht bereits den Beginn einer sogenannten zweiten Welle.