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Keine EinigungBonner Baskets und Joshiko Saibou streiten weiter vor Gericht

Lesezeit 4 Minuten

Basketballspieler Joshiko Saibou (links) und einer seiner Rechtsanwälte, Marc Kramer, warten im Arbeitsgericht auf den Beginn des Gütetermins. Der Bonner Bundesligist Telekom Baskets hatte dem Spieler fristlos gekündigt.

Bonn – Eine Karnevalsveranstaltung wird das am „Elften im Elften“ nicht. Nachdem die Telekom Baskets Bonn und Ex-Spieler Joshiko Saibou am Mittwoch bei einem Gütetermin vor dem Bonner Arbeitsgericht keine Einigung erzielten, hat das Gericht einen Kammertermin am 11. November angesetzt. Die BonBas GmbH war als Träger des Bundesliga-Teams Beklagte im Falle der fristlosen Kündigung des Nationalspielers.

Vereinspräsident Wolfgang Wiedlich betrat den Saal mit einer düsteren Miene, was trotz Mund-Nase-Schutz leicht zu erkennen war. Er nahm Platz und blickte stoisch nach vorn, eine Begrüßung in Richtung Saibou gab es nicht. Ebenso wenig grüßte der Nationalspieler, der vor dem Termin sichtlich nervös mit gesenktem Kopf auf seinem Smartphone herumtippte, um den Kameras von Journalisten zu entgehen.

Wie hoch das Salär des Spielers ist, wurde nicht erwähnt

Der Basketball-Bundesligist hatte dem Spieler am 4. August fristlos gekündigt, Saibou nahm sich einen Rechtsbeistand und klagte gegen diese Entlassung. Der Gütetermin gestern sollte die Möglichkeit ausloten, sich ohne eine gerichtliche Entscheidung zu einigen.

Daraus wurde nichts. Rechtsanwalt Michael Plössner hatte für die Baskets eine Abfindung „von drei bis vier Monatsgehältern“ in Aussicht gestellt, die Gegenseite, vertreten durch Rechtsbeistand Georg Melzer aus Frankfurt, forderte die volle Erfüllung des Arbeitsvertrages bis zum 30. Juni 2021 – sprich eine Erstattung von elf Bruttomonatsgehältern. Wie hoch das Salär des Spielers ist, wurde nicht erwähnt.

Nun wird es in zweieinhalb Monaten ernst

Auch auf eine sogenannte „Sprinterklausel“ wollten sich die Baskets nicht einlassen. Diese würde bedeuten, dass Saibou weiter sein Gehalt ausgezahlt bekäme, bis er einen neuen Arbeitgeber findet. „Über den dann verbleibenden Betrag müssten sich die Parteien im Rahmen einer Abfindungszahlung einigen“, erklärte Wilfried Löhr-Steinhaus, der Direktor des Arbeitsgerichts.

Nun wird es in zweieinhalb Monaten ernst. Dann wird die Klage vor der Kammer verhandelt, wobei eine Entscheidung durch die Richterin höchstwahrscheinlich ist. Diese wird hinfällig, sollten sich die Partien bis dahin doch noch außergerichtlich einigen.

Der Basketballprofi habe die Pflicht, auf seine Gesundheit zu achten

Der Basketballverein beschrieb sich als „gebranntes Kind“, da in der Geschäftsstelle fünf Mitarbeiter am Corona-Virus erkrankt waren – eine davon habe sogar auf der Intensivstation gelegen, betonte Präsident Wolfgang Wiedlich. Bonns Anwalt Michael Plössner zitierte den Arbeitsvertrag, laut dem der Basketballprofi die Pflicht habe, auf seine Gesundheit zu achten. Der Verstoß dagegen sei die Grundlage für die Kündigung, die die Baskets nach Saibous Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Schutzverordnung in Berlin ausgesprochen hatten.

Saibou versicherte „bei der Demo immer darauf geachtet zu haben, Abstände einzuhalten“. Sein Anwalt beschrieb Bilder, die das Gegenteil zeigten und im Internet kursierten, als „möglicherweise bearbeitet“.

Der Anwalt beschrieb den Kölner als „vom Verein gebrandmarkt“

Melzer machte deutlich, dass einzig die Tatsache, dass der Spieler keine Maske auf der Demonstration getragen hatte, unstreitig ist. Zudem hätte eine Abmahnung oder ein Gespräch der Entlassung vorausgehen müssen. Darin hätte der 30-Jährige klar äußern müssen, dass er sich nicht an die Maßnahmen halten werde – was nicht der Fall war. Der Anwalt beschrieb den gebürtigen Kölner als „vom Verein gebrandmarkt“.

Die Richterin stellte in Frage, ob von Saibou zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich ein wie von den Baskets beschriebenes „Infektionsrisiko“ ausging, da Anfang August noch kein Trainingsbetrieb stattfand und auch in den nächsten 14 Tagen nicht geplant war. Zudem fragte sie, was für ein Hygienekonzept zum Zeitpunkt der Kündigung bestand, woraufhin Wiedlich und Plössner auf die gemeinsame Konzeption der Basketball-Bundesliga sowie der deutschen Eishockey- und Handball-Ligen vom 13. Juli verwiesen.

Tatsächlich ist Saibou kein Einzelfall

Zum Abschluss stellte Anwalt Melzer noch ein Detail heraus, wegen dem eine Einigung zu diesem Zeitpunkt nicht im Sinne des Klägers ist: Die Baskets hätten ihren Athleten in einem Gespräch während der Corona-Krise gefragt, ob er sich eine Gehaltskürzung oder einen Wechsel zu einem anderen Club vorstellen könnte, „weil er dem Verein zu teuer sei“, zitierte Melzer.

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Tatsächlich ist Saibou da kein Einzelfall. Kapitän T.J. DiLeo bestätige auf Anfrage der Rundschau, dass die Baskets sich auch an ihn gewandt hätten. Die beiden Seiten wollen sich austauschen, sobald er wieder in Deutschland landet. Er kommt am Donerstag wieder in Bonn an.