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Nach OVG-Urteil zum Grüngürtel1. FC Köln und Stadt wollen Ergebnisse zum Jahreswechsel

Lesezeit 4 Minuten
Auf dem diesem Areal an der Gleueler Straße plant der FC eine Erweiterung seines Geländes, zu sehen ist die weite grüne Wiese und blauer Himmel.

Auf der Gleueler Wiese im Grüngürtel dürfen vorerst keine Kunstrasenplätze gebaut werden. Das gericht hat den Bebaungsplan für unwirksam erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag den Bebauungsplan der Stadt für die Erweiterungspläne des 1. FC Köln gekippt. Der 7. Senat hat Verfahrensmängel festgestellt. Ohnehin deutet vieles darauf hin, dass der FC in Marsdorf neue Spielfelder wird bauen müssen.

Die Hindernisse für den Ausbau des Trainingsgeländes des 1. FC Köln im Grüngürtel werden immer größer. Am Donnerstag hat das Oberverwaltungsgericht in Münster den Bebauungsplan der Stadt für unwirksam erklärt. Der Grund seien Verfahrensmängel, die jedoch nachträglich durch ein ergänzendes Planungsverfahren aus der Welt geschafft werden könnten. Dies hat der 7. Senat des Gerichts entschieden, eine Revision ist nicht möglich. Die Sachlage im Überblick:

Die Argumente des Gerichts

Bereits seit 2014 plant der Fußball-Bundesligist den Ausbau seines Trainingszentrums rund um das Geißbockheim. Auf der Gleueler Wiese im Grüngürtel ist der Bau von drei Kunstrasenplätzen vorgesehen, zudem sollen vier Kleinspielfelder für eine öffentliche Nutzung gebaut werden. Nur bei der Planung der Kleinfelder sind der Stadt laut Gericht Fehler unterlaufen. Weil vollversiegelte Sportanlagen für Basket- und Streetball vorgesehen seien, werden diese als „bauliche Anlage“ gewertet, dies sei in einer öffentlichen Grünanlage aber nur „in untergeordnetem Umfang“ zulässig. Das Ergebnis: Der gesamte Bebauungsplan ist unwirksam.

Urteil löst Freude bei Klägern aus

Geklagt hatten die Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ und der Naturschutzbund Nabu NRW, die schon seit Jahren gegen die Ausbaupläne des Vereins im Grüngürtel vorgehen. „Die Bebauungspläne des 1. FC Köln im Grüngürtel sind damit erst einmal in die Ferne gerückt. Die Politik ist nun aufgefordert, die Bebauungspläne endgültig zu beerdigen und hier keine Reparaturversuche zu starten“, kommentiert die Bürgerinitiative das Urteil.

Stadt kündigt weitere Gespräche mit dem FC an

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte bereits mehrfach den Wunsch geäußert, die Standortsuche für den FC-Ausbau noch in diesem Jahr lösen zu wollen. Das Urteil werde nun in die „intensiven und sehr konstruktiven Gespräche“ zwischen Verwaltung und FC einfließen. „Ein Ergebnis dieser Gespräche soll es voraussichtlich um den Jahreswechsel geben“, so die Stadt. Zudem werde man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und bewerten.

Für den 1. FC Köln hatte Geschäftsführer Philipp Türoff die Verhandlung in Münster verfolgt. „Die vorgetragene Urteilsbegründung bestätigt grundsätzlich, dass wir den professionellen Fußball in Köln sowohl rechtlich als auch umweltverträglich innerhalb der Stadtgrenzen weiterentwickeln können“, sagt Türoff. In Gesprächen mit der Stadt sollten nun „möglichst schnell konkrete Lösungen“ erzielt werden.

Kein Erbpachtvertrag für den Grüngürtel

Schon vor dem Gerichtsurteil waren die Voraussetzungen für den Bau neuer Sportplätze im Grüngürtel nicht mehr gegeben. Denn hierfür benötigt der 1. FC Köln einen Erbpachtvertrag für die Wiese – eine politische Mehrheit war hierfür seit der Kommunalwahl und dem Erstarken der Grünen nicht mehr in Sicht. Allein hierdurch war der im Juni 2020 vom Stadtrat genehmigte Bebauungsplan nur noch Makulatur.

Mardorf bietet sich als Standort an

Nun deutet alles darauf hin, dass der FC seine zusätzlichen Trainingsplätze in Marsdorf in unmittelbarer Nähe der Autobahn 1 bauen wird. An dieser Stelle hatte die Stadt ursprünglich den Neubau des Großmarkts vorgesehen, denn für diesen ist in Raderberg kein Platz mehr, wenn das Neubauprojekt „Parkstadt Süd“ umgesetzt wird. Da für den Großmarkt aber weniger Fläche als zunächst vorgesehen benötigt wird, bleibt Platz für den 1. FC Köln.

So reagiert die Politik auf das Urteil

Auch die Politik nimmt nun Marsdorf in den Blick, um weitere juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. „Es ist deshalb sinnvoll, dass die zwischen dem 1. FC Köln und der Stadtverwaltung begonnenen Gespräche über einen alternativen Standort in Marsdorf fortgesetzt werden“, meint CDU-Chef Bernd Petelkau.

Auch Sven Lehmann, Bundestagsabgeordneter der Grünen, rät zur Anerkennung des Urteils. „Die Stadt Köln und der 1. FC Köln sollten dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts folgen, damit endlich Klarheit herrscht. Jetzt müssen die Stadt und der 1. FC Köln gemeinsam Alternativen ausloten, um dem Verein zeitnah Planungssicherheit zu geben“, so Lehmann.

Geißbockheim bleibt Trainingsort

Wenn die Jugendmannschaften des FC nach Marsdorf ziehen, wer trainiert dann künftig im Rheinenergie-Sportpark am Geißbockheim? Diese und andere Fragen müssen nun in den Gesprächen mit der Stadt geklärt werden. Das Geißbockheim nutzt der Verein seit 1953, damals galt es als einer der modernsten Trainingsorte in Deutschland. Das hat sich längst geändert, viele Clubs haben längst eine bessere Infrastruktur. Im Sommer hat der FC die Kabinen renovieren lassen. Die Profis sollen in Sülz bleiben.