Die grüne Ratsfraktion strebt eine Kompromisslösung an, die dem 1. FC Köln den Bau eines neuen Leistungszentrums erlaubt und gleichzeitig die Gleueler Wiese schützt.
Kurs auf Kompromiss im GrüngürtelWie es nun am Geißbockheim weitergehen könnte
Die Gleueler Wiese wird in absehbarer Zeit nicht bebaut werden. Das ist für alle Umweltschützer und Naturliebhaber die gute Nachricht, die der sich anbahnende Kompromiss am Geißbockheim enthält. Dafür würde ein neues Leistungszentrum mit einer Höhe von 8,50 Metern und 150 Metern Länge neben dem Franz-Kremer-Stadion entstehen. Einige Bäume müssen dem Neubau voraussichtlich weichen.
Die Grünen haben mit sich gerungen am Mittwoch, aber letztlich, so ist zu hören, mit solider Mehrheit einen Beschluss gefasst, der dem 1. FC Köln eine Baugenehmigung für das Leistungszentrum erlauben würde. Gleichzeitig soll der Club dauerhaft auf die Nutzung der Gleueler Wiese verzichten. Grünen-Fraktionschefin Christiane Martin sagte: „Außerdem wollen wir, dass an der sogenannten Kampfbahn, die der FC als Satellitenplatz ertüchtigen möchte, keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dafür eine politische Mehrheit zu finden, ist nun unsere Aufgabe. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird.“
Geißbockheim: Das sagt Kölns Politik
Die CDU begrüßte, dass Bewegung in die Sache kommt. „Die Entscheidung der Grünen-Ratsfraktion, dem Bau des Leistungszentrums an der Gleueler Wiese unter bestimmten Auflagen zuzustimmen, ist ein wichtiger Schritt für eine dauerhafte Lösung des Konflikts“, sagte Fraktionschef Bernd Petelkau. „Wir können uns eine derartige Kompromisslösung grundsätzlich vorstellen.“ Die CDU-Fraktion werde am Mittwoch nach weiteren Gesprächen mit dem FC und der Bürgerinitiative darüber beraten und dann eine Entscheidung treffen. Zuvor hatten auch die SPD und die FDP sich ähnlich geäußert, damit gilt eine Zustimmung zum Bau des Leistungszentrums als sicher. Die Frage ist nur, wie es formal weiter geht. Der Rat kommt am 1. Oktober zu seiner nächsten Sitzung zusammen und könnte einen Beschluss fassen. Doch es gibt ein schwebendes Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Umweltschützer hatten gegen den Bebauungsplan geklagt, Münster hatte Mängel festgestellt, nach einem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts muss das OVG nun erneut darüber befinden. Der FC betrachtet den Bebauungsplan als gültig, ein Stadtsprecher betonte aber: „Solange rechtlich Fragen offen sind, wird es kein Baurecht geben.“
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Und dann? Sollte Münster den Bebauungsplan für ungültig erklären, muss er neu aufgestellt werden, das hätte massive zeitliche Folgen. Falls die Richter den Plan bestätigen sollten, könnte der Rat dem FC Nutzungs- und Baurechte erteilen. Aber was ist mit der Gleueler Wiese? Nach Angaben der Stadt könnte es eine Art Teilneuaufstellung des Bebauungsplans geben, damit würde ein Schutz der Gleueler Wiese auch rechtlich verankert.
Die Initiative „Grüngürtel für Alle“ betonte gestern: „Es ist ein Teilerfolg. Die Gleueler Wiese bleibt geschützt.“ Aber es gebe noch einige Fragezeichen. So habe der FC schon mal eine Verzichtserklärung für Ausbauten im Grüngürtel gebrochen. Die Initiative hält an der Klage fest: „Wir prüfen alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten, um das Leistungszentrum zu verhindern“, sagte Sprecher Friedemund Skorzenski der Rundschau. Ein Urteil zum Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht in Münster ist derzeit nicht absehbar.