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Drei Wochen vor FeuerwerkTrockenheit bereitet Schlosskonzerte-Organisatoren Sorge

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Auch in diesem Jahr wird Ende August der Nachthimmel über Brühl spektakulär leuchten.

  1. Die Forderung des Siegburger Bürgermeisters, auf Pyrotechnik zu verzichten, hat zu heftigen Diskussionen geführt.
  2. In Brühl treibt die Organisatoren der Brühler Schlosskonzerte Ende August vor allem die Trockenheit um.
  3. Für das Feuerwerk an dem Wochenende gelten hohe Auflagen.

Brühl – Mit ihrem Vorschlag, privates Böllern an Silvester zu verbieten, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine rege Diskussion zum Thema Feuerwerk ausgelöst. Feinstaubbelastung, Lärm, Brandgefahr – es gibt viele Aspekte, die Gegner von Feuerwerken anführen. Der Siegburger Bürgermeister Franz Huhn will jetzt sogar prüfen lassen, ob er ein solches Verbot per Satzung durchsetzen lassen kann. An die Oberbürgermeister der Städte Köln und Bonn, Henriette Reker und Ashok Sridharan, schrieb er einen Brief, in dem er fordert, bei Kölner Lichtern, Rhein in Flammen und Pützchensmarkt auf Pyrotechnik zu verzichten.

In Brühl gehört das Feuerwerk zu Livemusik im Schlosspark in jedem Jahr zu den Höhepunkten des Kulturkalenders. Am Samstag und Sonntag, 24. und 25. August, spielt ein Orchester vor der Schlossterrasse Georg Friedrich Händels Feuerwerks-Musik, während im Hintergrund ein spektakuläres Höhenfeuerwerk gezündet wird.

Alternative: Lichtshow

Lena Hug, die Geschäftsführerin der Brühler Schlosskonzerte, erklärt, dass den Rückmeldungen nach, die sie bekommt, das Thema Feinstaubbelastung bei den Besuchern der Schlosskonzerte gar kein so großes Thema sei. Eher würden sich Leute über die Lautstärke beschweren, wenn das Feuerwerk am Samstag und vor allem am Sonntag gezündet wird. Es gebe auch immer Naturschützer, die beschrieben, dass sich die Tiere im Wald oder ihr eigener Hund erschrecken würden. „Das scheint ein größeres Problem zu sein“, erklärt Hug. Insgesamt scheint aber die Begeisterung für das Feuerwerk zu überwiegen: „Die Feuerwerke finden enormen Zuspruch.“ Für sie persönlich sei eine Lichtshow allerdings durchaus eine Alternative, sollten Feuerwerke tatsächlich irgendwann einmal verboten werden.

Vor der Terrasse im Brühler Schlosspark spielt ein Orchester Händels Feuerwerksmusik – im Hintergrund das Höhenfeuerwerk.

Ein größeres Thema ist für sie die Trockenheit. „Das bereitet uns eher Sorgen.“ Sie müssten strenge Auflagen erfüllen, um das Feuerwerk zu zünden (siehe Kasten). Auch ab einer bestimmten Sturmstärke dürfe man das Feuerwerk aus Sicherheitsgründen nicht zünden.

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Bisher hätten sie das Feuerwerk immer abbrennen können, sagt Geschäftsführerin Hug. „Wir gehen auch davon aus, dass es dieses Jahr wieder klappt.“ Auf jeden Fall werde man nicht fahrlässig handeln.

Brandgefahr für Wald- und Grasland

Bei privaten Feuerwerken müsse zwischen kleinen und großen unterschieden werden, erklärt Heribert Wolters vom Brühler Ordnungsamt. Feuerwerke wie das auf dem Haydn-Festival gehören zur größeren Sorte. Die werden von der Stadt genehmigt. „Da muss ein Pyrotechniker anwesend sein“, erklärt der Fachmann. Außerdem müssten sich die Veranstalter an den Index für Brandgefahr für Wald- und Grasland des Deutschen Wetterdienstes halten, erklärt Wolters. „Ab Stufe vier ist ein Feuerwerk nicht mehr abbrennbar“, sagt der städtische Mitarbeiter.

Für kleinere Feuerwerke, also zum Beispiel an Silvester, gelten andere Regeln. Am 31. Dezember dürfe man rund um die Uhr Raketen zünden, ohne Genehmigung. An anderen Tagen muss die Verwaltung zustimmen. „Ganz wichtig ist, dass es einen vernünftigen Abbrennplatz gibt“, berichtet Wolters. Dazu zählt er zum Beispiel Straßen oder die eigene Terrasse. In der Nähe von Strohballen und Zäunen dagegen würde ein Feuerwerk wohl nicht genehmigt werden. Kontrolliert wird das nicht immer, das sei von Fall zu Fall verschieden. „Allerdings kriegen die meisten Leute auch keine Feuerwerkskörper im normalen Jahresverlauf ohne eine Genehmigung“, sagt Heribert Wolters. Zurzeit würde er Feuerwerke eher nicht genehmigen. „Wir haben das Problem mit der langen Trockenheit und der Wald- und Wiesenbrandgefahr“, sagt er. (nip)