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SommerferienSo bereiten sich die Firmen in der Region auf Urlaubsheimkehrer vor

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Corona Tests Flughafen

Reisende stehen am Corona-Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn an.

Bonn/Köln – Im Kampf gegen das Corona-Virus müssen sich Einreisende aus Risikogebieten von diesem Samstag an bei der Rückkehr nach Deutschland testen lassen. Das ordnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Welche Länder als Risikogebiete gelten, steht auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI). Viele Unternehmen in der Region haben ihre Beschäftigten schon lange vor der jetzt verfügten Testregelung auf die Rückkehr ins Unternehmen vorbereitet, wie eine Umfrage zeigt.

Deutsche Post DHL Group

„Unsere Mitarbeiter werden über interne Medien und ihre Vorgesetzten laufend über die Risiken von Auslandsreisen und über mögliche Rückführungsmaßnahmen – etwa medizinische Untersuchungen, Tests, freiwillige Quarantäne und Homeoffice – informiert“, sagt Sprecherin Lara Nüßler.

Deutsche Telekom

„Die Deutsche Telekom weist ihre Mitarbeiter regelmäßig auf Risiken bei Reisen hin“, so Telekom-Sprecher Husam Azrak. Mitarbeiter, die in einem Gebiet mit geringen oder sogar sinkenden Fallzahlen im Urlaub waren, können bei ihrer Rückkehr im Büro arbeiten oder sich ins Homeoffice begeben.

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Wer in einer Region war, für die das RKI eine Reisewarnung ausgesprochen hat, muss 14 Tage im Homeofice arbeiten. „Wer unbedingt im Büro arbeiten möchte, kann auch zwei negative Corona-Test, die nicht länger als drei Tage auseinanderliegen, vorlegen“, sagt Azrak. Angestellte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, wie Shopmitarbeiter, werden für 14 Tage freigestellt.

Ford

Der Kölner Autobauer folgt seit der Wiederaufnahme der Produktion im Mai einem strengen Sicherheitskonzept. „Damit sind wir bislang gut gefahren“, sagte Pressesprecherin Ute Mundolf. Wer durch das Werkstor tritt, bekommt die Temperatur gemessen.

Außerdem muss eine Selbstauskunft abgegeben, unter anderem zu Reisen in Risikogebiete. Wer das ankreuzt, muss zum Corona-Test, den Ford bezahlt. Vor dem Urlaub hat Ford die Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass der zwei Wochen in Quarantäne muss, der in ein Risikogebiet reist. Es sei denn, er verfügt über ein negatives Testergebnis.

Zurich-Versicherung

Der Versicherer Zurich, der Mitte März konsequent auf Homeoffice gesetzt hat, hat im Juni Gruppen gebildet, die im Wochenrhythmus im Büro oder zu Hause sind. Im Kern sind etwa in Viertel der Mitarbeiter im Büro. Den Mitarbeitern bietet Zurich auf Kosten des Unternehmens freiwillige Coronatests an, auf das Virus und auf Antikörper.

Deutz AG

„Von privaten Reisen in Gebiete mit einer gültigen Reisewarnung in Bezug auf Covid-19 wurde weiterhin dringend abgeraten“, teilte der Kölner Motorenbauer mit: „Die Mitarbeiter wurden außerdem darauf hingewiesen, dass bei der Rückkehr aus einem solchen Land die gesetzliche Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne besteht und dass diese als Bestandteil der Urlaubstage eingeplant werden muss.“

Lanxess

„Für all unsere Mitarbeiter, die ihren Wohnsitz in NRW haben, gilt die Coronaeinreiseverordnung des Landes. Vor den Sommerferien haben wir unsere Belegschaft dazu informiert und folgend dann über die entsprechenden Aktualisierungen“, teilte der Spezialchemiekonzuern mit.

Darüber hinaus habe Lanxess Mitarbeiter und Vorgesetzte dafür sensibilisiert, vor Antritt des Urlaubs mögliche weitere Schritte abzusprechen. Seit Anfang Juli bietet Lanxess Mitarbeitern, die sich derzeit nach der Coronaeinreiseverordnung in häuslicher Absonderung befinden, und Mitarbeitern, die aus Risikogebieten kommen, zwei kostenlose Corona-Tests an.

Rewe

Rewe habe vor der Hauotreisezeit Mitarbeitende umfassend informiert und sensibilisiert, so  Sprecher Thomas Bonrath. Dazu gehörte die eindringliche Bitte, sich unmittelbar vor Antritt der geplanten Reise über die geltenden Bestimmungen zu informieren und mögliche Folgen zu bedenken.

„Wenn bereits vor Reiseantritt bekannt ist, dass nach der Rückkehr mit einer Quarantäne zu rechnen ist, ist diese zusätzliche Abwesenheit einzuplanen und betrieblich abzustimmen. In diesen Fällen entfällt ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz“, so Bonrath.