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Eilantrag gestelltNRW-Opposition will Bürgerenergiegesetz stoppen

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Unter Zeitdruck: Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) und Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

Unter Zeitdruck: Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) und Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

Das Bürgerenergiegesetz soll in NRW bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. CDU und Grüne wollen Betreiber von Windparks verpflichten, Anwohner an Erträgen aus der Stromgewinnung zu beteiligen.

Das umstrittene „Bürgerenergiegesetz“ der schwarz-grünen Landesregierung könnte kurz vor der am Freitag geplanten Verabschiedung spektakulär gestoppt werden. Wie unsere Redaktion aus Landtagskreisen erfuhr, hat FDP-Fraktionschef Henning Höne am Donnerstagmorgen einen Eilantrag beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster gestellt. Mit Verweis auf das laufende Verfahren wollte sich Höne auf Anfrage unserer Redaktion dazu nicht äußern. Eine Entscheidung wird spätestens bis Freitagvormittag erwartet.

Die Opposition sieht ihre verfassungsmäßigen Rechte auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt, weil CDU und Grüne die geplante finanzielle Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparkprojekten „im Hauruck-Verfahren“ durchs Parlament hätten peitschen wollen. In einem ähnlich gelagerten Streit auf Bundesebene um das „Heizungsgesetz“ der Ampel-Koalition hatte das Bundesverfassungsgericht im Sommer klargestellt, allen Abgeordneten müsse eine angemessene Zeit zur Meinungsbildung über Gesetzentwürfe der Regierung zugestanden werden.

Gesetz soll ab Jahresanfang gelten

Das Bürgerenergiegesetz soll in NRW bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. CDU und Grüne wollen Betreiber von Windparks verpflichten, Anwohner und Standortgemeinden an Erträgen aus der Stromgewinnung zu beteiligen. Spätestens sechs Monate nach Genehmigung eines Windparks muss ein Konzept dafür vorliegen. Die Beteiligung kann in Form von vergünstigten Strompreisen oder anderweitigen Zuwendungen an die Kommune erfolgen.

Für den Fall, dass keine Einigung zustande kommt, muss der Windparkbetreiber laut Gesetzentwurf 20 Jahre lang 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom an die Standortgemeinde abgeben. Die Opposition kritisiert, dass wirklich belastete Anwohner so kaum profitierten, sondern ausschließlich kommunale Kassen gefüllt und obendrein der Windkraftausbau erschwert werde.

Veränderungen ohne Beratung?

Die schwarz-grüne Mehrheit hatte ihren Gesetzentwurf kurzfristig umfassend nachgebessert und wollte ihn ohne weitere Beratung im Fachausschuss an diesem Freitag in dritter Lesung durch den Landtag bringen. Wenn der Verfassungsgerichtshof in Münster dem Eilantrag stattgibt, wäre dieser Zeitplan gekippt. Dem Parlament müsste ausreichend Zeit gewährt werden, die schwarz-grünen Änderungsanträge zum Gesetz zu beraten.

SPD und FDP hatten öffentlich ein „skandalöses Vorgehen“ beklagt, das Fairness und demokratischer Verantwortung vermissen lasse. „Zum wiederholten Mal wird uns erst kurz vor Schluss die Pistole auf die Brust gesetzt. Das ist schlechtes Regierungshandwerk und Ausdruck von schlampigem Arbeiten“, kritisierte Ina Blumenthal, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion.

Die Grünen wollen eine Verschiebung des Zeitplans durch ein mögliches Veto des Verfassungsgerichts unbedingt vermeiden. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der am Mittwoch noch um eine „Allianz der Mitte“ in NRW geworben hatte, soll an einer weiteren Verhärtung der Fronten mit der Opposition ebenfalls kein Interesse haben.