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2G-Plus in Gastronomie, kürzere QuarantäneDas sind die Corona-Beschlüsse der MPK

Lesezeit 4 Minuten
Gastronomie 2G Plus Symbolbild

Ein Schild an einem Restaurant weist auf die 2G-Plus-Regel hin. (Symbolbild)

Berlin – Bund und Länder haben am Freitag über weitere Maßnahmen und neue Regeln zur Eingrenzung des Coronavirus beraten. Hintergrund ist vor allem der drohende Anstieg der Fallzahlen durch die Omikron-Variante. Kanzler Olaf Scholz und Hendrik Wüst, NRW-Ministerpräsident und Vorsitzender der Bund- und Länderkonferenz, haben am Freitagnachmittag die neuen Beschlüsse in Berlin vorgestellt. Scholz warb nochmal dafür, sich impfen zu lassen.

Voraussichtlich in der kommenden Woche wird Wüst erklären, in welcher Form NRW die Beschlüsse umsetzt. Er sagte bereits am Freitag, dass er auf bundesweit einheitliche Corona-Regeln hofft.

Die Corona-Maßnahmen der MPK im Überblick.

2G-Plus-Regel bundesweit in Gastronomie – Erleichterungen für Geboosterte

Die wohl größte Neuerung der Bund- und Länderkonferenz kommt für die Gastronomie: Ab spätestens 15. Januar soll bundesweit und inzidenzunabhängig der Zugang zur Gastronomie nur mit 2G-Plus-Regel erlaubt sein. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genese Restaurants, Cafés und Co. besuchen dürfen und außerdem einen negativen, tagesaktuellen Corona-Test vorzeigen müssen.

Wichtig: Statt eines tagesaktuellen Corona-Tests können Personen, die die Auffrischungsimpfung erhalten haben, auch ihren Booster-Nachweis vorzeigen.

Regierung und Länderchefs erklären die Einschränkung so, dass in der Gastronomie nicht dauerhaft die bewährte Schutzmaske getragen werden könne.

Diese Regeln wären auch für Nordrhein-Westfalen neu. Bislang gilt in NRW die 2G-Regel in Restaurants. Auch in Schul- und Unimensen sowie Betriebskantinen gilt die 2G-Regel für alle, die nicht im Betrieb arbeiten. Das Abholen von Speisen ist bislang ohne 2G-Nachweis oder Test möglich.

Kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten

Kontakt mit Omikron-Infizierten: Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, sollen künftig von der Quarantäne ausgenommen sein. Für alle Anderen endet die Quarantäne beziehungsweise Isolation nach zehn Tagen, bislang waren 14 Tage ohne Möglichkeit zum Freitesten die Regel.

Medizinerinnen, Pfleger und andere systemrelevante Berufstätige sollen sich nach sieben Tagen mit einem PCR-Test aus der Quarantäne freitesten können.

Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder können sich sogar bereits nach fünf Tagen freitesten können.

Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Clubs und Diskotheken sollen nach Beschlussvorlage von Bund und Ländern weiter geschlossen bleiben. Auch in Nordrhein-Westfalen sind bereits Clubs, Discos und Einrichtungen mit ähnlichem Charakter und hohem Infektionsrisiko geschlossen. NRW geht bislang sogar noch weiter: Auch öffentliche Tanz-Veranstaltungen und private Partys, bei denen es hauptsächlich ums Tanzen geht, sind untersagt. Es ist zu erwarten, dass NRW diese Regel beibehalten wird.

2G-Regel gilt weiterhin für Freizeit und Einzelhandel – NRW hat teilweise schon schärfere Regeln

Der Zugang zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen und zum Einzelhandel bleibt weiterhin inzidenzunabhägig nur für Geimpfte und Genesen möglich – es gilt die sogenannte 2G-Regel. Unter diese Regelung fallen etwa Kinos oder Theater sowie sämtliche Geschäfte, die nicht für den täglichen Bedarf wichtig sind, etwa Supermärkte. Daran wollen Bund und Länder weiterhin festhalten. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine Empfehlung der Stiko gibt.

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In Nordrhein-Westfalen werden diese Regeln bereits angewandt und gehen teilweise sogar weiter: Etwa in Fitnessstudios und Schwimmbädern sowie beim gemeinsamen Singen im Chor, Karnevalssitzungen und Hochzeiten gilt die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass neben dem Impf- oder Genesenenzertifikat auch ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss. Ob NRW diese schärferen Regeln nach Bund- und Ländervorlage lockern wird, ist noch unklar.

Masken in Geschäften, Bus und Bahn

In geschlossenen Räumen sowie in Bus und Bahn empfehlen Bund und Länder das Tragen von FFP2-Masken. In Nordrhein-Westfalen gilt bereits die Maskenpflicht, auch NRW empfiehlt FFP2-Masken, doch bislang sind auch medizinische Masken erlaubt. Masken haben sich laut Expertenrat als besonders wirksam gegen Corona-Verbreitung erwiesen.

Einschränkung der Sozialkontakte bleibt bestehen

Bund und Länder behalten die Regeln für Sozialkontakte bei: Geimpfte und Genese Personen dürfen sich mit maximal zehn Personen privat treffen. Personen ohne Immunisierung, also ohne Genesenheitsstatus oder Impfung, dürfen maximal zwei weitere Personen eines Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde diese Regel nach der vergangenen Bund- und Länder-Konferenz so übernommen. Es ist wahrscheinlich, dass sie auch nach diesem Treffen bestehen bleibt.

Allgemeine Impfpflicht und epidemische Notlage

Alle Bundesländer haben sich zudem für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte zudem, dass sich die unionsgeführten Bundesländer und Baden-Württemberg für eine Wiedereinsetzung der epidemischen Notlage ausgesprochen haben. Die Bundesregierung solle nun einen Plan vorlegen, wie es in den kommenden Wochen weitergeht.

Weitere Konferenz Ende Januar

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern werden sich am 24. Januar erneut beraten. Die Länderchefs und Kanzler Scholz betonen, dass man sich regelmäßig austauschen wolle, besonders angesichts der Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus.

Die Politiker folgen der Empfehlung des Expertenrats: Die Impfung und speziell die Booster-Impfung soll weiterhin der weiterhin „zentrale Baustein“ im Schutz gegen das Coronavirus sein. Die Regierung hatte als Ziel ausgegeben 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten durchzuführen, nun gibt es ein neues Ziel: Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Dosen verimpft sein.

Die Politiker danken den Bürgerinnen und Bürgern explizit für ihr Verständnis und die Umsetzung der Regeln, speziell über die Weihnachtsfeiertage. (mab)