Köln – Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht das Modellprojekt der Stadt Köln für Muezzin-Rufe zum Freitagsgebet kritisch. Es stehe zwar außer Zweifel, dass der Muezzin-Ruf unter die Religionsfreiheit falle, sagte Wüst der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Als Ergebnis einer Abwägung mit anderen Grundrechten wird aktuell jedoch nur sehr reduziert an einzelnen Orten von Moscheen zum Gebet gerufen.“
Das habe in den vergangenen Jahren zu einer hohen gesellschaftlichen Befriedung dieses Themas geführt, sagte Wüst. „Ohne Not und Anlass, wie mir scheint, wird nun in Köln in diesen Frieden eingegriffen. Denn die Ankündigung der Stadt kommt ja quasi einem Aufruf an alle Moscheegemeinden gleich, Anträge auf Einführung des Muezzin-Rufs zu stellen. Ich habe die Sorge, dass damit möglicherweise mehr Streit in die Gesellschaft getragen als der Integration gedient wird.“
Kölner Zentralmoschee: Gutachten fehlt noch
Köln hatte Anfang Oktober 2021 erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört etwa, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Die Stadt verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten. Die Initiative war breit diskutiert worden.
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Auch die Zentralmoschee der Ditib in Ehrenfeld hatte hat bei der Kölner Stadtverwaltung den Antrag gestellt, den Gebetsruf durchführen zu können. Im Gespräch mit der Rundschau kündigte die Gemeinde im Februar an, bis Ende März seien dafür alle Voraussetzungen geschaffen. Geplant war, dass der Muezzinruf vorerst nur über eine Lautsprecheranlage auf dem Vorhof erschallt, die bereits für Gebete genutzt werde. Doch das vorgesehen Zeitkonzept kann wohl doch nicht eingehalten werden. Eine Sprecherin der Gemeinde sagt, das vorgeschriebene Lärmgutachten sei noch in Bearbeitung. Ein neuen Zeitpunkt für den ersten Muezzinruf könne sie noch nicht nennen. (dpa/ngo)