Köln – Fast sechs Monate nach der ersten Ausschreibung und mehr als ein Jahr nach der Kommunalwahl startet das Personalauswahlverfahren für den Spitzenjob im neuen Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales am 16. September erneut.
Auf Antrag von Grünen, CDU und Volt wird der Stadtrat beschließen, was er am 23. März schon einmal beschlossen hat: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Personalberatung für die Suche nach geeigneten Bewerbern einzuschalten. Der Antrag, dem diesmal ein konkreter Ausschreibungstext beigefügt ist, trägt naturgemäß auch die Unterschrift von CDU-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz (45).
Wie berichtet, war er am 24. Juni zum Stadtentwicklungsdezernenten gewählt worden, hatte sich aber am 24. Juli mit Verweis auf Anfeindungen von dem Posten zurückgezogen – kurz bevor öffentlich wurde, dass die Bezirksregierung seine Qualifikation als unzureichend beanstanden wollte.
Nach dem Rückzug des CDU-Fraktionsgeschäftsführers wurde ein nie abgeschicktes Schreiben der Bezirksregierung bekannt, wonach der Kandidat nicht geeignet gewesen sei, weil ihm die entsprechende Erfahrung für das Amt des Beigeordneten fehle.
Reker telefonierte mit Ministerin Scharrenbach
Einen Tag vor Kienitz’ Rückzug hatte OB Henriette Reker am 23. Juli der NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach „in einem Telefonat den Sachverhalt aus Sicht der Stadt Köln dargestellt“. Diesen habe sie „zur Kenntnis genommen“, erklärte Scharrenbach auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Stefan Kämmerling. Es steht weiterhin die Frage im Raum, ob Kienitz sich nur deshalb zurückzog, weil er erfahren hatte, dass ihm eine Ablehnung drohte.
Bei den kommenden Personalauswahlgesprächen wird nach Rundschau-Informationen neben Vertretern der CDU, die das Vorschlagsrecht für das Dezernat hat, auch ein Vertreter der Grünen dabei sein. Volt ist diesmal sogar mit zwei Beobachtern vertreten.
Schuldezernat in Köln musste zweimal ausgeschrieben werden
Bereits vor gut zwei Jahren musste die Neubesetzung des Schuldezernats in Köln zwei Mal ausgeschrieben werden, weil im ersten Verfahren eine Festlegung auf eine Kandidatin erkennbar gewesen sei. Damals hatte Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) das Verfahren gestoppt.
Die Bezirksregierung registriert insbesondere seit den Vorkommnissen um Kienitz einen verstärkten Informationsbedarf der Kommunen und hat nun einen Leitfaden zur Wahl eines Dezernenten entwickelt.
Bezirksregierung erstellt Leitfaden für Dezernentenwahl
Demnach sei bei der Auswahl das „Prinzip der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu beachten. Auch bei einem „Vorschlagsrecht“ durch die Parteien dürfe das Prinzip der Bestenauslese nicht ausgehebelt werden. „Schon der Anschein einer Vorfestlegung während der laufenden Bewerbungsfrist muss vermieden werden“, heißt es in dem Leitfaden weiter. Jede Parteinahme für einen Bewerber würde demnach einer Rechtmäßigkeit des Besetzungsverfahrens entgegenstehen.
Einzig und allein der Rat entscheide und könne dafür ein Anforderungsprofil entwickeln. Allerdings wird in dem Leitfaden auch festgelegt: „Die Beigeordneten müssen (...) die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Der Rat (...) darf dementsprechend keinen Bewerber in das Amt eines Beigeordneten wählen, der zwar den politischen Erwartungen entspricht, die Eignungskriterien (...) aber nicht erfüllt.“ (fu)