Der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier beklagt den Verfall des ehemaligen KHD-Verwaltungsgebäudes. Er fordert die Stadt zum Handeln auf.
Otto-Langen-Quartier in KölnInitiative fordert Zwischennutzung gegen den Verfall
Erst Kalk, nun (wieder) Mülheim. Nach dem Rückzug der Montag Stiftung aus dem Osthof in Kalk und der ungewissen Zukunft des dortigen rechtsrheinischen Kulturareals brodelt es nun auch erneut am künftigen Otto-Langen-Quartier an der Deutz-Mülheimer Straße gewaltig.
Seit Anfang 2022 befindet sich das frühere KHD-Sozial- und Verwaltungsgebäude im Eigentum der Stadt. Das Gebäude wird nicht mehr genutzt und steht leer. Infolgedessen verwahrlose das Gebäude zusehends, erklärt der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier: „Durch Einbrüche, Diebstahl und Vandalismus wurde bereits erheblicher Schaden verursacht. Die technische Infrastruktur ist weitgehend zerstört. Allein schon um den weiteren Verfall dieses Denkmals zu stoppen, wäre eine kurzfristige Nutzung sinnvoll und notwendig.“
Vereinbarung zwischen Land und Kommune
Der größere Teil des Geländes gehört dem Land NRW. Und noch immer gelte die Vereinbarung zwischen dem NRW-Bauministerium und der Stadt Köln, das Landesareal in einem EU-weiten Bieterverfahren an den meistbietenden Großinvestor zu verkaufen. Der Rat habe sich im Gegenzug für ein „gemeinwohlorientiertes, gemischtes urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes“ ausgesprochen.
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Doch wie auch immer Rat und Landtag entscheiden, der Zeitraum zur Realisierung eines städtebaulichen Konzepts für das Otto-Langen-Quartier werde aller Erfahrung nach zehn Jahre und länger benötigen. „Zeit genug für Pilot- und Zwischennutzungen, die dem Verfall der Gebäudesubstanz und damit der Vernichtung städtischen Vermögens entgegenwirken würden,“ befindet der Initiativkreis.
Ansprechpartner bei der Stadt gesucht
Er geht mit konkreten Forderungen an den Rat und an OB Henriette Reker. So sei eine kurzfristige Erstellung einer Beschlussvorlage für die Zwischennutzung des Gebäudes nötig sowie ein verbindlicher Ratsbeschluss noch in diesem Jahr. Außerdem müssten verbindliche Konditionen für einen Mietvertrag für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Verlängerungsoption ausgearbeitet werden. Vereine und Initiativen würden dafür einen gemeinsamen Trägerverein als Vertragspartner gründen.
Nicht zuletzt brauche es die Bereitstellung investiver Haushaltsmittel zur Instandsetzung des Gebäudes und die Bildung einer Lenkungsgruppe der Stadtverwaltung, die als einheitlicher Ansprechpartner auftrete. Konstruktive Gespräche über die Realisierung der Zwischennutzung seien ohnehin wünschenswert.