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Verlust von 32 Millionen Euro drohtKöln klagt gegen Gemeindefinanzierungsgesetz

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Das Rathaus von Köln. Die Stadt will gegen das neue Gemeindefinanzierungsgesetz klagen. (Archivfoto)

Köln – Die Stadt Köln wehrt sich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW und wird sich an einer Verfassungsbeschwerde gegen den kommunalen Finanzausgleich in NRW beteiligen. Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung haben Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Lino Hammer unterschrieben, der Stadtrat muss sie am 17. März nachträglich genehmigen.

Schlüsselzuweisung für Köln fällt wesentlich geringer aus

Anlass ist der Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Köln zum Haushaltsjahr 2022, der der Stadt am 24. Januar zugestellt wurde. Demnach erhält Köln vom Land sogenannte Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 531 Millionen Euro. Aufgrund einer geänderten Rechtslage sind das 32 Millionen Euro weniger, als der Stadt nach bisheriger Rechtslage zugestanden hätten.

Das Rechtsamt hat empfohlen, gegen den Bescheid fristgerecht bis zum 24. Februar Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Sollte die Stadt verlieren, drohen ihr Gerichtskosten von rund 362 000 Euro. Siegt sie, trägt die Bezirksregierung die Kosten.

Gemeindefinanzierungsgesetz soll verfassungsrechtlich geprüft werden

Außerdem will die Stadt Köln in Abstimmung mit dem Städtetag NRW und anderen Städten das Gemeindefinanzierungsgesetz verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Stadtkämmerin Dörte Diemert hatte zuvor von „massiven Eingriffen bei der Verteilung der Finanzmittel“ durch die Landesregierung und einer „fragwürdigen Ungleichbehandlung der kreisfreien Städte“ gesprochen.

Durch die Änderungen in der Methodik würden kreisfreie Städte wie Köln gegenüber dem bisherigen Vorgehen benachteiligt. Nach Modellrechnungen des Städtetags sei Köln „die am stärksten betroffene Stadt“ in NRW. Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sind eine wichtige Einkommensquelle der Stadt. (fu)