Köln – Björn Heuser kann es kaum erwarten. Wenn der Musiker am 3. Oktober zu „Kölle singt“ in die Arena lädt, rechnen die Veranstalter mit mehr als 16 000 Besuchern. Es wäre die erste Großveranstaltung seit Beginn der Corona-Pandemie. Die wichtigsten Antworten zur neuen Corona-Schutzverordnung des Landes.
Was steht in der Schutzordnung?
In der ab heute gültigen Verordnung ist eine Höchstgrenze für Besucher von Sport-Großveranstaltungen festgelegt, nicht aber für Konzerte wie in der Lanxess-Arena oder der Philharmonie. Zum nächsten Heimspiel des 1.FC Köln dürfen somit 25 000 Besucher kommen und bei der ersten Partie der Haie in der Arena können 9300 Fans dabei sein (siehe Sport). Hier darf die Auslastung nicht höher als 50 Prozent der regulären Kapazität sein.
In der gleichen Arena können aber bei Konzerten deutlich mehr Besucher dabei sein. Theoretisch jedenfalls. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept vorlegen, das dann die lokalen Behörden abzunehmen haben. Das Land verweist auf die „besonderen Ortskenntnisse“ der Behörden. Im Regelwerk heißt es weiter: Eine Maskenpflicht besteht nicht, in „(...) Kultureinrichtungen, bei Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind“.
Für die kommenden zwei Monate sind viele Konzerte bereits abgesagt oder verschoben worden. Ausnahmen sind „Kölle singt“ mit Björn Heuser sowie die Auftritte von Querbeat am 12. November, die Ärzte am 18. November. Auch der Auftakt der Karnevalssession soll am 13. November stattfinden. „Für uns ist die neue Perspektive entscheidend. Ich halte es für einen mutigen und absolut gerechtfertigten Schritt, sich von der bloßen Inzidenzzahl wegzubewegen.
Allmählich ist es für uns nicht mehr möglich, Veranstaltungen noch zu verschieben“, sagt Arena-Geschäftsführer Stefan Löcher. Er rechnet mit einer vollen Sitzplatzbelegung der Arena bei Konzerten, für die Stehplatzbelegung im Innenraum werde noch nach einer Lösung gesucht
Was bedeutet das für die Messe?
Im September will die Messe mit der kleinen „Kind + Jugend“ (9. bis 11. September), vor allem aber mit der großen Dentalmesse IDS (22. bis 25. September) wieder an den Start gehen. Es sind die ersten Eigenveranstaltungen seit dem März vergangenen Jahres. Die Gesellschaft hatte abgestufte Hygienekonzepte für den Neustart entwickelt, diese aber nach Absagen immer wieder in die Schublade stecken müssen.
Karneval
1338 Plätze bietet der Gürzenich bei Karnevalssitzungen. Kölnkongress, der Betreiber, will jetzt für die Vollbelegung dieses und anderer Säle Hygienekonzepte bei der Stadt einreichen. Das Festkomitee hatte nach Gesprächen in der Staatskanzlei bereits am Mittwoch verkündet, ausverkauften Karnevalssitzungen stehe für Geimpfte, Getestete und Genesene nichts im Wege.
Bei vielen Vereinen läuft der Kartenvorverkauf bereits seit Monaten. „Einige unserer Sitzungen sind bereits ausverkauft. Die Nachfrage ist so groß wie immer“, sagt Angela Kanya-Stausberg, Sprecherin der KG Große Kölner. Auch andere Gesellschaften haben bereits rund 80 Prozent ihrer Tickets für die Sitzungen verkauft und blicken zuversichtlich in die Session. (tho)
Nun sei man allem froh, dass es inzidenzunabhängig Planungssicherheit gebe, sagt ein Sprecher. Es bleibe bei der Maskenpflicht in den Hallen. Die maximale Zahl der Besucher werde gerade berechnet. Man wisse um die Sensibilität des Themas. „Wir werden so planen,dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern immer möglich ist.“
Wie beurteilt die Stadt die neue Schutzverordnung?
Das Gesundheitsamt wird in den kommenden Wochen viele Hygienekonzepte prüfen müssen, denn nun obliegt es den Kommunen, Besuchergrenzen festzulegen. Jeder Club muss nun vor der erstmaligen Öffnung ein Konzept vorlegen. Doch die Corona-Schutzverordnung bietet einige Interpretationsspielräume, am Donnerstag hat sich das Rechtsamt mit dem Werk befasst, am heutigen Freitag stehen die Großveranstaltungen auf der Tagesordnung des Krisenstabs.
Wie ist die Lage bei kleineren Konzerten?
Die Veranstaltungen im Deutzer Tanzbrunnen waren bislang von Zurückhaltung der Besucher geprägt. Für 1500 Gäste hat die Stadt die Genehmigung erteilt, bislang war das Interesse auch bei namhaften Künstlern eher gebremst. Auch für das Konzert der Bläck Fööss am Samstag gibt es noch Tickets. „Der Konzertbetrieb wird nicht von Null auf Hundert durchstarten. Es gibt einen großen Nachholbedarf, aber auch Zurückhaltung bei den Besuchern“, stellt Kölnkongress-Chef Bernhard Conin fest. Immerhin: Mehrere Kongresse, die eigentlich virtuell geplant waren, sollen nun doch vor Ort abgehalten werden. „Für uns bedeutet die neue Schutzverordnung Licht am Ende des Tunnels“, erklärt Bernhard Conin.
Kommentar
Jens Meifert zu den neuen Corona-Regeln
Schlüsselrolle
Einfach mal ein Konzert besuchen? Und am Ende tanzen und mitsingen? Einfach feiern? Köln ist aus der Übung gekommen, was Ausgehen betrifft. Nach eineinhalb Jahren Pandemie dürften sich Veranstalter und Hallenbetreiber, aber auch potenzielle Besucher ungläubig die Augen reiben angesichts der neuen Freiheiten.
Das Land hat mit der Corona-Schutzverordnung die Tore der Konzertsäle weit aufgemacht – aber den Schlüssel (und damit die Verantwortung) den Kommunen in die Hand gedrückt. Die sollen nun über Hygienekonzepte befinden und eine angemessene Besucherzahl festlegen.
Warum das Land diese Bewertung bei Sportereignissen weiter selbst vornimmt, nicht aber bei Großkonzerten, gehört zu den Geheimnissen der Schutzverordnung. Die Stadt wird nun Regeln definieren müssen, die Veranstaltern und Besuchern gleichermaßen Sicherheit gibt. Mit der 3G-Regelung wird vieles schnell wieder möglich sein. Das ist durchaus ein Grund zum Feiern.