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„Gute Aussichten auch für Züge“Kölner Jecke planen Session mit vollen Sälen

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Karneval in vollen Sälen soll in der nächsten Session wieder Realität sein.

Köln – Die Jecken können mit einem Lächeln im Gesicht auf die Session blicken. Nach einem Treffen in der Düsseldorfer Staatskanzlei sieht das Festkomitee „eine gute Grundlage“, die närrische Jahreszeit mit Veranstaltungen in den Sälen, aber auch den Straßenkarneval zu planen.

Im Wesentlichen werden zwei Unterscheidungen vorgenommen: Geimpfte und Genesene können an allen Karnevalsveranstaltungen ohne Beschränkungen teilnehmen, mit negativem PCR-Test können auch Ungeimpfte in Innenräumen dabei sein (3Gplus). Damit seien Karnevalssitzungen, -bälle und -partys möglich, sagt das Festkomitee. „Wir gehen davon aus, dass es mit der neuen Corona-Schutzverordnung keine Beschränkungen hinsichtlich der Besucherzahl in den Sälen gibt“, sagt Festkomitee-Sprecherin Tanja Holthaus.

„Jecken haben den Schlüssel in der Hand“

Die Landesregierung hatte am Dienstag die neue Schutzverordnung erlassen, sie gilt ab Freitag. Eine Höchstzahl an Besuchern gibt es demnach zwar bei großen Sportveranstaltungen, nicht aber bei Konzerten in Sälen. Die zweite Regelung betrifft die Karnevalszüge. Dort soll die 3G-Regelung gelten: Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen etwa auf Tribünen dabei sein. Allerdings schickt das Festkomitee hinterher: Die Umsetzung vor Ort müsse noch geprüft werden. Das dürfte sich unter anderem auf schwer mögliche Kontrollen beziehen.

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Die frohe Botschaft der Karnevalisten: „Für Getestete wird es eine weitgehend normale Karnevalssession geben können.“ Durch die „3Gplus“-Regelung soll ein maximaler Schutz von Gästen und Aktiven auf der Bühne gewährleistet werden. Bei Karnevalsumzügen an der frischen Luft seien Antigen-Schnelltest als Ergänzung zu Geimpften- oder Genesenen-Nachweis ausreichend. „Die Jecken haben den Schlüssel zum unbeschwerten und sicheren Feiern selbst in der Hand“, erklärt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees. „Denn wer immunisiert ist, kann an allen Karnevalsveranstaltungen teilnehmen. Unsere Karnevalsgesellschaften können sich darauf einstellen, die organisatorischen Voraussetzungen für die Kontrolle der Impf-, Genesungs- und Testnachweise zu schaffen.“

Auch Kindern soll das Feiern ermöglicht werden. Sie gelten durch regelmäßige, standardisierte Tests in Kitas und Schulen als getestet. Erst vergangene Woche hatte die Ostermann-Gesellschaft angekündigt, zum Sessionsauftakt am 11.11. auf dem Heumarkt nur Getestete und Geimpfte (2G) zuzulassen. Dies wäre also eine schärfere Regelung als die des Festkomitees. Der Präsident der ausrichtenden Ostermann-Gesellschaft, Ralf Schlegelmilch, sagte der Rundschau: „Wir warten jetzt erst einmal die nächsten Tage ab.“