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GAG Immobilien AGKauf von 1200 Wohnungen in Chorweiler wird geprüft

Lesezeit 3 Minuten

Hat die GAG 1200 Wohnungen in Chorweiler zu teuer gekauft? Das wird ein gerichtlich bestellter Sonderprüfer untersuchen.

KölnEin vom Landgericht Köln bestellter Sonderprüfer wird in Kürze die neue Unternehmenszentrale der Wohnungsbaugesellschaft GAG Immobilien AG in Kalk aufsuchen. Der Wirtschaftsprüfer wird den Kauf von 1200 sanierungsbedürftigen Wohnungen in Chorweiler durch die GAG im Jahr 2016 unter die Lupe nehmen. Das hat das Oberlandesgericht Köln angeordnet. Es geht um die Frage, ob die Wohnungen an der Florenzer Straße, Osloer Straße und Stockholmer Allee „zu unangemessenen Bedingungen angekauft worden sind und ein für die Gesellschaft nachteiliger Belegungsrechtsvertrag geschlossen worden ist“, so das OLG.

Nachteile für Aktionäre?

Im Juli 2018 hatte das Landgericht auf Antrag von 16 Kleinaktionären die Bestellung eines Sonderprüfers verfügt. Dagegen hatte die GAG Beschwerde eingelegt. Diese hat der 18. Zivilsenat des OLG mit Beschluss vom 20. Februar (Az. 18 W 62/18) zurückgewiesen. Die Antragsteller argumentieren, die GAG habe die vor der Zwangsversteigerung stehenden Hochhauswohnungen „auf Veranlassung“ und „im Interesse“ der Stadt Köln gekauft. Mit 47,1 Millionen Euro habe sie das 2,6-Fache des Verkehrswerts bezahlt. Außerdem räumte die GAG der Stadt ein Belegungsrecht für 9900 ihrer rund 44 000 Wohnungen ein. Beides sei zum Nachteil der anderen Aktionäre. Die Stadt hält 88,1 Prozent der GAG-Anteile, Kleinaktionäre besitzen 3,3 Prozent.

Das OLG bestätigte die Auffassung des Landgerichts. Es bestehe der Verdacht, „dass es bei dem Vorgang zu groben Verletzungen des Gesetzes und/oder der Satzung gekommen sei“. Öffentliche Erklärungen des Stadtrats und des damaligen Oberbürgermeisters sprächen „für eine von kommunalpolitischen Erwägungen getragene Einflussnahme der Stadt auf die Kaufentscheidung“. Der GAG-Aufsichtsrat hatte den Kauf zunächst abgelehnt, was vom Stadtrat missbilligt wurde. OB Jürgen Roters hatte gesagt: „Die GAG gehört zu ganz überwiegenden Teilen der Stadt Köln, und ich werde dafür sorgen, dass der Eigentümer seinen Einfluss geltend macht.“

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Das Landgericht habe zu Recht beanstandet, dass die GAG „vor der Kaufentscheidung auf die Einholung eines Gutachtens zum objektiven Verkehrswert der Immobilie verzichtet habe“, erläutert OLG-Sprecher Dr. Ingo Werner. Darin sei ein „Anhaltspunkt für den Verdacht einer groben Gesetzesverletzung“ zu sehen. „Vorstand und Aufsichtsrat hätten für einen möglichst niedrigen Kaufpreis Sorge tragen müssen.“ Dafür habe es „der Kenntnis des Marktpreises der Immobilie bedurft“. Selbst ein „nicht sachkundiger Dritter hätte zu erkennen vermocht, dass es an angemessenen Informationen als Grundlage für eine positive Entscheidung über den Immobilienerwerb gefehlt habe und dass der Gesellschaft daher ein ganz erheblicher finanzieller Schaden drohte“, so das OLG.

Sanierung läuft bis 2028

Die GAG will die Sonderprüfung „konstruktiv unterstützen“. Man strebe „eine gute und reibungslose Zusammenarbeit an“, so Vorstandschef Uwe Eichner. Er sei weiterhin überzeugt, dass sowohl die Übernahme der 1200 Wohnungen als auch der Belegungsrechtsvertrag „sozial geboten, technisch machbar und wirtschaftlich sind“. Man sei „zuversichtlich, dass uns die Wirtschaftlichkeit unseres Handelns nach den Einschätzungen unabhängiger Experten und Wirtschaftsprüfer in der Vergangenheit nun auch von dem gerichtlich bestellten Sonderprüfer bestätigt wird“. Vor drei Wochen hatte die GAG den Sanierungsplan für die 1200 Wohnungen vorgestellt. Bis 2028 werden 150 Millionen Euro investiert, das Land NRW gibt einen Förderkredit über 109 Millionen Euro.