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Sonderprüfer für GAG bestelltKontroverse um Wohnungen in Chorweiler geht weiter

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Die Fassade der GAG-Zentrale ist schlicht.

Köln – Das Landgericht Köln hat bei der Wohnungsbaugesellschaft GAG Immobilien AG eine Sonderprüfung für das Geschäftsjahr 2016 angeordnet. Nach Rundschau-Informationen wurde auf Antrag von 16 Kleinaktionären ein Sonderprüfer gemäß Paragraph 142 Aktiengesetz bestellt (Az. 82 O96/17).

Er soll untersuchen, ob die GAG beim Kauf von 1200 sanierungsbedürftigen Wohnungen in Chorweiler im Jahr 2016 von ihrer Mehrheitsaktionärin, der Stadt Köln, „zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden“ ist.

Sonderprüfer hat Arbeit bisher nicht aufgenommen

Hintergrund: 2016 hatte die GAG die vor der Zwangsversteigerung stehenden Hochhaus-Wohnungen für 47,1 Millionen Euro gekauft – und damit nach Ansicht der Antragsteller das 2,6-Fache des Verkehrswerts bezahlt. Das sei „auf Veranlassung“ und „im Interesse“ der Stadt Köln geschehen, die 88,1 Prozent der GAG-Anteile hält, und benachteilige die übrigen Aktionäre. Außerdem räumte die GAG der Stadt ein Belegungsrecht für 9900 ihrer 44.000 Wohnungen ein.

Auch darin sehen die Antragsteller einen Schaden für die Kleinaktionäre – sie wollen wissen, ob die GAG verpflichtet ist, ihnen dafür einen Ausgleich zu zahlen. Das Landgericht ist dem Antrag bereits im Juli in vollem Umfang gefolgt, dennoch hat der Sonderprüfer seine Arbeit bisher nicht aufgenommen.

Verfahren laufen noch

Die GAG habe dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Köln eingelegt, sagte Unternehmenssprecher Jörg Fleischer. Die GAG habe auch beantragt, die Vollziehung des Beschlusses auszusetzen, bis das OLG entschieden habe. Beide Verfahren laufen noch.

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Bei der GAG-Hauptversammlung 2017 war ein Antrag von Kleinaktionären auf Sonderprüfung an der städtischen Mehrheit gescheitert. Dass sich die GAG nun gegen die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers wehrt, begründete Fleischer so, dass man nach wie vor überzeugt sei, dass der Kauf der Wohnungen in Chorweiler wirtschaftlich war. Die Bilanz 2016 sei von Wirtschaftsprüfern geprüft und attestiert worden. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen.“