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Sonderprüfung gefordertStreit um Kauf von 1200 Wohnungen in Chorweiler

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1200 zwangsverwaltete Wohnungen kaufte die GAG 2016 in Chorweiler – jetzt fordern Aktionäre eine Sonderprüfung.

Köln – Vor der Jahreshauptversammlung der Wohnungsbaugesellschaft GAG nächste Woche Mittwoch gibt es Streit um den Kauf von 1200 zwangsverwalteten Wohnungen in Chorweiler durch die GAG im Jahr 2016. Eine Gruppe von 16 Kleinaktionären, die nach eigenen Angaben rund 116 000 Aktien im Börsenwert von 8,1 Millionen Euro halten, hat beim Landgericht Köln die Bestellung eines Sonderprüfers beantragt.

Laut dem Antrag, der der Rundschau vorliegt, sollen „Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei Vorgängen der Geschäftsführung (...) Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind“. Der Sonderprüfer solle untersuchen, ob die GAG von ihrer Mehrheitsaktionärin – der Stadt Köln – im Geschäftsjahr 2016 „zu nachteiligen Rechtsgeschäften und/oder Maßnahmen gedrängt worden“ ist. Wenn ja, solle geklärt werden, in welcher Höhe, und ob ein Ausgleich der Nachteile stattgefunden“ habe. Durch „einen neutralen Sonderprüfer und durch Fremdvergleiche“ solle ermittelt werden, ob im Zusammenhang mit dem Kauf die Stadt Köln „einseitig zu Lasten der anderen Aktionäre“ begünstigt wurde.

Für 47,1 Millionen Euro gekauft

Hintergrund: 2016 erwarb die GAG vom Insolvenzverwalter für 47,1 Millionen Euro 1200 sanierungsbedürftige Wohnungen in Chorweiler. Dem Kauf ging eine jahrelange politische Debatte um die Hochhaussiedlung voraus. 2015 stimmte der Stadtrat mit breiter Mehrheit für den Erwerb durch die GAG, die Stadt Köln unterstützte die Rettungsaktion finanziell. „Um die Entstehung eines sozialen Brennpunkts zu verhindern“, wie es im Ratsbeschluss zum „Betrauungsakt“ heißt, zahlt die Stadt an die GAG zehn Jahre lang einen Zuschuss von 3,2 Millionen Euro jährlich „zur Instandsetzung und sozialen Stabilisierung des Quartiers“.

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Sonderprüfer auch den Vertrag unter die Lupe nehmen, der der Stadt Köln ein Belegungsrecht für 9900 der 44 000 GAG-Wohnungen einräumt. Die Aktionäre wollen wissen, ob sich dadurch Nachteile für die Gesellschaft ergeben und dafür „ein Ausgleich durch die Stadt Köln aufgrund von Paragraph 311 Aktiengesetz“ zu erfolgen habe.

Das Landgericht Köln bestätigte, dass der Antrag dort bereits am 21. September 2017 eingegangen ist. „Das Verfahren läuft noch, die GAG ist zu dem Thema angehört worden“, sagte Richterin Miriam Müller. Die GAG erklärte auf Anfrage, der Vorstandsvorsitzende Uwe Eichner werde sich erst auf der Bilanzpressekonferenz am 18. Juni zum Thema äußern.

Die Stadt Köln hält 88,1 Prozent der Anteile an der GAG, Kleinaktionäre besitzen rund 3,3 Prozent. Die Antragsteller kritisieren, die GAG habe die vor der Zwangsversteigerung stehenden Wohnungen damals „auf Veranlassung“ und „im Interesse“ der Stadt gekauft und dafür das 2,6-Fache des Verkehrswertes bezahlt – zum Nachteil der anderen Aktionäre. In der Hauptversammlung 2017 waren sie mit einem Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers an der städtischen Mehrheit gescheitert. Nun sollen die Richter entscheiden.

Laut Vorschlag des Vorstands will die GAG für 2017 pro Aktie 50 Cent Dividende ausschütten. Bezugsberechtigt sind 16,2 Millionen Aktien.