Wegen Beschwerden über aggressive Flaggenmaler will die Stadt Köln Pflastermalerei rund um den Dom generell verbieten. Jetzt werden die Pläne konkret.
Nach häufigen BeschwerdenStraßenmalerei am Kölner Dom wird bald verboten
Den sogenannten Flaggenmalern am Dom soll es an den Kragen gehen. Die Stadt Köln will in Zukunft jegliche Straßenmalerei im Umfeld der Kathedrale verbieten. Lediglich der Roncalliplatz soll davon ausgenommen werden. Das sieht eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung vor, die der Stadtrat am 14. November beschließen soll. Demnach dürfte das Verbot noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden.
Bereits im Frühjahr hatte das Ordnungsamt seine Pläne für ein komplettes Verbot von Straßenmalerei rings um den Dom vorgelegt (wir berichteten). Es gebe zunehmend Probleme mit aggressiven Flaggenmalern, hieß es zur Begründung. Seit 2018 sind diese am Dom aktiv, insbesondere in den Sommermonaten. Sie malen mit Kreide viele bunte Herzen auf die Domplatte, die die Nationalfahnen verschiedener Länder abbilden. Damit animieren sie vor allem Touristen, Kleingeld auf ihrer entsprechenden Landesfahne abzulegen - ein lukratives Geschäft, das offenbar zu Revierkämpfen und anderen Konflikten führt.
Doch der Vorstoß zu einer entsprechenden Änderung der Kölner Stadtordnung stieß in der Politik nicht überall auf Gegenliebe. Insbesondere die Grünen als größte Fraktion im Stadtrat taten sich schwer damit, Straßenmalerei am Dom gänzlich zu untersagen. Schließlich würde das nicht nur die Flaggenmaler treffen, sondern auch Straßenkünstler, die Werke alter Meister auf die Domplatte malen. Sie waren früher häufiger an der Kathedrale anzutreffen, sind inzwischen aber klar in der Unterzahl.
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Köln: Grüne wollen Straßenmalerei-Verbot am Dom mittragen
Nun wurde hinter den Kulissen ein Kompromiss gefunden. Demnach wird Straßenmalerei künftig auf dem Bahnhofsvorplatz, der Trankgasse, vor dem Hauptportal und an der Nordseite des Doms sowie am Dom-Hotel untersagt (siehe Grafik links). Auf dem Roncalliplatz, wo in der Regel weniger Touristen unterwegs sind als vor der Westfassade, bleibt sie erlaubt. „Meine Fraktion wird diesen Kompromiss mittragen“, bestätigte der ordnungspolitische Sprecher der Grünen, Manfred Richter, der Rundschau. Für die Grünen sei ein komplettes Verbot problematisch, jedoch sei es auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Dom oft einfach zu voll. Dort sei ein Verbot der raumgreifenden Pflastermalerei angebracht.
In der Beschlussvorlage heißt es: „Die traditionellen Straßenkünstler*innen wurden durch sogenannte „Flaggenmalende“ vertrieben. Die neuen Gruppen nehmen revierbildend den Raum großflächig für sich in Anspruch.“ Inzwischen seien am Dom täglich bis zu sieben Flaggenmaler gleichzeitig aktiv, die jeweils bis zu 65 Quadratmeter Fläche in Anspruch nähmen. Es komme „regelmäßig zu aggressivem Verhalten und Bedrohungen“ der Straßenmaler gegenüber Passanten, wenn diese versehentlich auf die bemalten Flächen treten.
Auch Reinigungskräfte der AWB, die morgens früh die Domplatte nass reinigen, wurden laut Stadt von Flaggenmalern bedroht, die verhindern wollten, dass die Malereien entfernt werden. „Unsere Mitarbeitenden sind angewiesen, den Malern aus dem Weg zu gehen, da es in der Vergangenheit zu Konflikten gekommen ist“, bestätigte eine AWB-Sprecherin der Rundschau-
Stadt Köln will Straßenmusik in der Altstadt untersagen
Bei der Straßenmusik wird es ebenfalls Änderungen geben. Künftig wird sie nicht nur am Dom streng reglementiert, sondern in der gesamten Altstadt (siehe Grafik rechts). Dadurch solle die Lärmbelastung der Anwohner, insbesondere am Alter Markt und Heumarkt, reduziert werden, so Richter. Es handele sich um einen „hoch frequentierten und attraktiven Innenstadtbereich“, so die Stadt: „Häufig stattfindende Veranstaltungen und Versammlungen sowie Außengastronomien, Hochzeitsgesellschaften, Junggesell*innenabschiede, Verkehrslärm, Straßenmusik usw. führen zu Interessenkonflikten mit den dortigen Anwohnenden. Der Heumarkt ist dreiseitig umbaut – hier besteht eine Grundbeschallung, die bei weiteren Geräuschimmissionen auf dem Platz durch die enge Bebauung potenziert wird.“ Deshalb wird Straßenmusik in der Altstadt künftig komplett verboten – mit einer Ausnahme: Im Bereich „In der Höhle“ zwischen Hohe Straße und Große Sandkaul (vor dem Interim der Zentralbibliothek, Hohe Straße 68-82) wird ein neuer erlaubter Spielort für Straßenmusiker eingerichtet, wie es sie bereits am Dom gibt.
Lachgas und Cannabis wird auf Kölner Spielplätzen verboten
Im Rheingarten bleibt Straßenmusik weiterhin erlaubt. Am Kurt-Rossa-Platz auf dem Weg vom Museum Ludwig auf die Hohenzollernbrücke darf künftig jedoch nicht mehr gespielt werden, um - so die Stadt - „die dortige Engstelle nicht durch entstehende Menschenansammlungen für Rad- und Fußverkehr zur Gefahrenstelle werden zu lassen“.
Eine weitere geplante Änderung in der Stadtordnung betrifft den zunehmenden Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid) in der Öffentlichkeit. Dabei fällt Müll an - leere Ballons und Kartuschen - und es kommt zu Lärmbelästigungen. Die Substanz wurde in den Paragraphen 11 aufgenommen, der jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden, zu behindern oder zu belästigen. Des Weiteren wird künftig auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen in Köln der Konsum von Cannabis, Drogen und ähnlichen Substanzen wie Lachgas untersagt. Das bestehende Grillverbot in bestimmten Kölner Parks wird auf Verkehrsflächen wie Straßen, Plätze, Gehwege und Fußgängerzonen ausgeweitet.