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Amtsgericht Köln19-jähriger Halsketten-Räuber soll abgeschoben werden

Lesezeit 3 Minuten
Ebertplatz Kriminalität

Tatort Eigelstein: Ein Jugendlicher wird am Ebertplatz von Einsatzkräften der Polizei kontrolliert. (Archivbild)

Ein verurteilter 19-jähriger Marokkaner soll nach Raubüberfällen in Köln am 28. Februar 2025 abgeschoben werden.

Halsketten-Räuber sorgten im Sommer 2024 für Aufregung und Unruhe im Eigelstein-Viertel und anderen Orten dieser Stadt. Die Polizei sprach von regelrechten Raubzügen. Acht Straftäter kamen in Untersuchungshaft. Nun wurde bekannt: Ein verurteilter 19-Jähriger soll in Kürze abgeschoben werden. Dies teilte das Amtsgericht mit.

Der Marokkaner wurde vom Amtsgericht in dieser Woche für den Raub der Halskette am Dom und einem Handydiebstahl in einem Supermarkt am Eigelstein zu einem vierwöchigen Dauerarrest verurteilt – daraufhin beantragte die Stadt die Abschiebehaft. Vorher saß der junge Mann in Untersuchungshaft. Der 19-Jährige wurde ins Abschiebegefängnis nach Büren gebracht. Dort war ein Platz frei geworden, hieß es weiter. Die Abschiebung ist für den 28. Februar 2024 vorgesehen. Bei der Verhandlung waren Mitarbeiter der Stadt Köln im Gerichtssaal, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichtes weiter mit. Grundsätzlich könne der 19-Jährige Beschwerde gegen die Maßnahme einlegen. Über einen entsprechenden Antrag hatte das Gericht zunächst keine Kenntnis. Auch über weitere geplante oder bereits durchgeführte Abschiebungen in dem Verfahrenskomplex durch die Stadt Köln lagen dem Amtsgericht keine Informationen vor.

Halsketten-Räuber in Köln: Mehrere Verfahren

Mehrere Verfahren sind in den vergangenen Wochen vor dem Amtsgericht gegen die Halsketten-Räuber verhandelt worden. Zwei jugendliche Angeklagte wurden zu einem vierwöchigen Dauerarrest verurteilt. Ein weiterer jugendlicher Angeklagter wurde wegen Halskettenraubs in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt, wobei die Aussetzung zur Bewährung vorbehalten wurde. Ein heranwachsender Angeklagter wurde bei der ersten Tat zu einem dreiwöchigen Jugendarrest verurteilt, anlässlich eines weiteren Halskettenraubes wurde er durch das Jugendschöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein erwachsener Angeklagter wurde dann im November 2024 zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kölns Kripo-Chef spricht von gesetzlosem Treiben

Kölns Kripochef Michael Esser sprach im Sommer 2024 von einem „gesetzlosen Treiben“. Über mehrere Wochen sollen jugendliche Intensivstraftäter – überwiegend aus den Maghreb-Staaten – in Köln mehrere hundert Straftaten begangen und für eine Vielzahl von Polizeieinsätzen gesorgt haben. Besonders die „Halsketten-Raubüberfälle“ sorgten für viel Unruhe. Auch Gehbehinderte wurden überfallen.

Die Polizei sprach von von 256 Straftaten, die sie überwiegend minderjährigen und jugendlichen Straftätern aus den Maghreb-Staaten zurechnet. Dabei handelt es sich im Kern um 30 Intensivstraftäter. Ihr Strafregister reicht über Halskettenraub hinaus: Ihnen werden auch zahlreiche Ladendiebstähle, Taschendiebstähle und Einbrüche zur Last gelegt. Aber besonders die Halsketten-Taten – seit Juni 27 an der Zahl –, bewegten die Gemüter. Waren unter den Opfern doch auch wehrlose Senioren. „Ich habe Angst, auf die Straße zu gehen“, sagte eine Betroffene.

Die Täterklientel hielt sich in einer Unterkunft an der Allerheiligenstraße in der Innenstadt und anderen Einrichtungen auf. Dass die unbegleiteten Jugendlichen in direkter Nähe zum Kriminalitätsschwerpunkt Ebertplatz untergebracht wurden, brachte der Stadt von Politik und Anwohnern im Viertel viel Kritik ein. Nach verschiedene Razzien waren viele der Intensivstraftäter nach Spanien weitergezogen, so die Polizei.