Das Landgericht Köln hat einen 33-Jährigen zu viereinhalb Jahre Haft verurteilt, weil er zwei älteren Damen ihre Halsketten entrissen hatte.
Landgericht Köln33-Jähriger wegen doppeltem Halsketten-Raub verurteilt
Besonders schwerer Raub und einfacher Raub lauteten die Vorwürfe gegen einen 33-Jährigen vor dem Landgericht. Nach vier Verhandlungstagen wurde der Mann am Mittwoch von der 19. Großen Strafkammer zu milden viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Bevor es aber in den Maßregelvollzug geht, muss er 16 Monate in Haft absitzen.
Der 33-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts am 23. April diesen Jahres am Wiener Platz Drogen kaufen wollen, als er eine 79-jährige Rentnerin mit einer Halskette erblickte. Die Frau, die sich auf dem Heimweg befand, bestieg einen Linienbus, und der Angeklagte folgte ihr. Erst am Dienstag hatte die 76-Jährige vor Gericht ausgesagt: „Im Bus habe ich schon bemerkt, dass der Angeklagte mich beobachtete.“ Vier Stationen später stieg die Frau aus, um zu ihrer Wohnung zu gelangen. Der 33-Jährige folgte ihr bis vor die Haustür, wo er sie nach der Mülheimer Straße fragte. Die Frau hatte sich noch nicht herumgedreht, um ihm zu antworten, da griff der 33-Jährige auch schon zu und riss der Seniorin eine goldene „Panzerkette“ vom Hals und rannte weg. „Hierbei war er von Entzugserscheinungen beherrscht“, sagte die Vorsitzende Katharina Franzke.
Opfer leiden seit den Überfällen unter Angstzuständen
Am 4. Juni dann überfiel der 33-Jährige zudem eine 86-Jährige. Die Frau, die vergangene Woche auf einen Rolllator gestützt zu ihrer Zeugenaussage ins Justizzentrum gekommen war, muss der 33-Jährige als so wehrhaft eingeschätzt haben, dass er ihr am Briefkasten vor ihrem Haus erst Pfefferspray ins Gesicht sprühte, ehe er ihr ihre Goldkette vom Hals riss, während er wieder „von Entzugssymptomen getrieben“ gewesen sei, so Franzke in der Urteilsbegründung. Doch die Frau schrie um Hilfe. Ein Passant setzte dem Angeklagten nach und konnte ihn stellen. Seither sitzt der 33-Jährige in Untersuchungshaft.
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Mit dem Strafmaß blieb die Kammer leicht unterhalb der von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahre und neun Monate — eine Forderung, die nicht nur Prozessbeobachter als niedrig einschätzten, sondern auch die Anwältin des 79-jährigen Opfers, Funda Biçakoglu. „Sie haben sich gezielt Opfer ausgesucht, die deutlich älter und schwächer als Sie sind“, hielt sie dem 33-Jährigen in ihrem Schlussvortrag vor. Und weiter: „Das haben Sie gewusst, gewollt und auch so umgesetzt.“
Biçakoglu forderte eine Haftstrafe von nicht unter sechs Jahren. Nach dem Urteilsspruch zeigte sich die Anwältin gegenüber der Rundschau unzufrieden: „Ich finde es ein überraschend mildes Urteil. Beide Opfer waren wehrlos und werden für den Rest ihres Lebens mit den Folgen der Taten zu kämpfen haben.“ Die 79-Jährige und die 86-Jährige hatten dem Gericht geschildert, dass sie seit den Taten an Angstzuständen und innerer Unruhe litten und nur noch ungern oder gar nicht mehr alleine aus dem Haus gingen.