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Landgericht KölnHaftstrafe für den Bahnhofs-Räuber von Stommeln

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt das Gebäude von Land- und Amtsgericht in Köln

Das Landgericht Köln verurteilte den Bahnhofs-Räuber von Stommeln zu einer mehrjährigen Haftstrafe.

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten hat das Landgericht den Mann verurteilt, der am Elften im Elften 2024 im Bahnhof Stommeln zwei Studenten ausraubte.

Der 31-jährige Täter versperrte am 11. November gegen 22 Uhr mit seinem Fahrrad samt Anhänger den Zugang des Wartehäuschens, in dem sich die Geschädigten aufhielten. Abwechselnd drückte er dann den 20 und 21 Jahre alten Männern eine Schreckschusspistole auf die Brust und erpresste die Herausgabe von insgesamt 130 Euro. Außerdem durchsuchte er die Jacken nach Zigaretten. Zwar entschuldigte sich der Räuber, dass so ein Überfall sonst nicht seine Art sei. Doch versetzte er die beiden jungen Männer in Todesangst, da eine aufgesetzt abgefeuerte Schreckschusspistole durchaus tödlich verletzten kann.

Pistole auf die Brust gesetzt

Außerdem drohte der Täter im Wegfahren, er würde seine Opfer „abknallen“, wenn sie die Polizei riefen. An das Abtasten auf Zigaretten und die Todesdrohung wollte sich der Angeklagte allerdings nicht erinnern, stritt die Vorwürfe aber auch nicht ab. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Achim Hengstenberg überschritt bei der Strafzumessung geringfügig die Anträge von Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs und dem Bergheimer Verteidiger Axel Geist, die übereinstimmend auf drei Jahre und vier Monate plädiert hatten. „Der Grund ist rein rechnerisch, weil ein Maßregelvollzug mindestens zwei Jahre dauern muss, bevor eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist“, erläuterte Hengstenberg.

Da der Gutachter Dr. Sven-Uwe Kutschen dem schwer drogenabhängigen Angeklagten sowohl Therapiewille als auch die Fähigkeit, sich erfolgreich zu resozialisieren, bescheinigte, muss der Verurteilte nach dem Ende der Untersuchungshaft Mitte April zunächst noch vier Monate im Gefängnis absitzen, bis er in den Maßregelvollzug überstellt wird. Bei guter Führung besteht die Aussicht, ein Drittel der Gesamtstrafe erlassen zu bekommen. Der Angeklagte hatte bereits im laufenden Prozess bekundet, er sei mit einem Maßregelvollzug einverstanden. Das erleichterte der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, noch im Gerichtssaal Rechtsmittelverzicht zu erklären, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.

In der Urteilsbegründung lobte der Vorsitzende, Anwalt Axel Geist habe den Angeklagten „sehr gut verteidigt“, indem er ihm riet, sich geständig einzulassen und sich glaubhaft reuig zu zeigen: „Das war Ihre einzige Chance auf eine Strafe in niedrigem Rahmen.“ Um sicherzugehen, dass der Angeklagte Straftaten im Zusammenhang mit dem Druck der Sucht begeht und nicht etwa, weil er aufgrund einer Psychose oder Persönlichkeitsstörung steuerungsunfähig ist, hatte das Gericht einen forensischen Gutachter angehört. 

Erheblicher Druck

Obwohl vier Stunden nach der Tat im Bahnhof Stommeln fünf verschiedene Betäubungsmittel im Blut des Räubers nachgewiesen wurden, stufte ihn der Gutachter aufgrund von Zeugenaussagen, wonach er „nüchtern, kontrolliert und gezielt“ vorging, als schuldfähig ein. Er habe lediglich unter erheblichem Druck gestanden, da Hells Angels unter Androhung von Gewalt von ihm Geld für überlassenes Kokain forderten. Rückfälle nach erfolgreichen Entwöhnungen und Arbeitsplatzverluste des zuletzt wohnungslosen Mannes nahm das Gericht ebenso in den Blick wie die Tatsache, dass er nach einer Reihe von Bagatelldelikten zum ersten Mal im Stommelner Bahnhof eine erhebliche Straftat beging.

„Wir haben gesehen, dass Sie ein schwieriges Leben haben“, sagte Richter Hengstenberg. Andererseits hält das Gericht den 31-Jährigen derzeit noch für eine Gefahr für die Allgemeinheit. „Uns ist es wichtig, Ihnen nochmal eine Chance zu geben, denn wir haben die Hoffnung für die Gesellschaft und für Sie, dass es diesmal klappt.“