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Was darf ich wo?Von Maske bis 2G – Welche Regeln zum Karneval in Köln gelten

Lesezeit 4 Minuten
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Die Maskenpflicht gilt seit Karneval nicht mehr an belebten Plätzen. 

Köln – Die Stadt kippt für die Karnevalstage die Maskenpflicht, die bisher auf belebten Straßen und Plätzen gilt. Die wichtigsten Antworten dazu.

Welche Regeln gelten bisher?

Bislang galt durch eine Allgemeinverfügung vom 21. Januar eine Maskenpflicht von 10 bis 22 Uhr in sämtlichen Fußgängerzonen, auf Wochenmärkten und an rund 30 Plätzen, Straßen oder Straßenabschnitten. Bei den von der Stadt ausgewählten Bereichen handele es sich laut Allgemeinverfügung um Orte, an denen ein erhöhtes Besucheraufkommen zu erwarten sei, verbunden mit einer zum Teil erheblichen Unterschreitung von Mindestabständen.

Was steht in der neuen Allgemeinverfügung?

Die Stadt schreibt ganz knapp: „Die Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht auf dem Gebiet der Stadt Köln vom 21. Januar 2022 wird mit Ablauf des 23. Februar 2022 aufgehoben.“ Der 23. Februar ist der Mittwoch vor Weiberfastnacht. Der Wegfall der Regelung soll nur für die Karnevalstage gelten.

Warum macht die Stadt das?

Stadtdirektorin Andrea Blome sagte der Rundschau auf Anfrage: „Mit der Brauchtumszone im gesamten Stadtgebiet und der dort geltenden 2G-Plus-Regelung haben wir das Schutzniveau über die Karnevalstage deutlich angehoben. Der Krisenstab der Stadt Köln hat auf dieser Grundlage entschieden, die Maskenpflicht im öffentlichen Raum in der kommenden Woche auszusetzen.“

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Mit anderen Worten: Die zusätzliche Sicherheit durch die 2G-Plus-Regelung in der Brauchtumszone rechtfertigt den Wegfall der Maskenpflicht. Nahe liegen aber auch andere Gründe, denn eine Maskenpflicht dürfte an Karneval nur äußerst schwer zu kontrollieren sein. Das liegt zum einen an der reinen Masse der Menschen auf der Straße, zum Teil aber auch an verschiedenen Feinheiten bei der Maskenregelung. Laut Verordnung des Landes darf die Maske nämlich zum Essen und Trinken abgenommen werden. Eine Regel, die schwer zu vermitteln und durchzusetzen ist, wenn in einer Freundesgruppe eine Person mit Kölsch und ohne Maske feiert und der Nebenmann ohne Getränk offiziell die Maske anbehalten muss. Unverhältnismäßig wäre dann auch, dass ein unbeteiligter ohne Kostüm auf der Straße ohne Maske Kaffe trinken dürfte – selbst wenn er ungeimpft ist. Denn die 2G-Plus-Regelung gilt in den Brauchtumszonen nur für Feiernde. Wer zu dieser Gruppe zählt, ist möglicherweise nicht immer klar erkennbar.

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Dazu kommt: Größere Menschenmassen sind an den Karnevalstagen nicht nur in den Bereichen zu erwarten, in denen derzeit eine Maskenpflicht gilt. Das hätte teilweise absurde Situationen zur Folge. Mit der bisherigen Allgemeinverfügung wäre beispielsweise das Tragen einer Maske auf der Zülpicher Straße auf Höhe der Unimensa Pflicht, wenige Meter weiter auf der Uniwiese aber nicht mehr. Auch auf der Kyffhäuser Straße oder auf Teilen der Roonstraße, die beide zur umzäunten Feierzone im Zülpicher Viertel zählen, gilt bisher keine Maskenpflicht.

Können die Jecken ihre Masken Zuhause lassen?

In Bus und Bahn und beim Einkaufen gilt die Maskenpflicht natürlich weiterhin. Trotz dem Wegfall der Regel auf den Straßen appelliert die Stadt an die Eigenverantwortung. „Da die verschärften Regelungen nur für Feiernde gelten, empfehlen wir dringend, überall dort eine Maske zu tragen, wo ein ausreichender Abstand nicht eingehalten werden kann.“ Die Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, bleiben auch an den Karnevalstagen hängen.

Hätte die Stadt die Regeln auch ausweiten können?

Wenn es auch in Bereichen, in denen bisher keine Maskenpflicht galt, zu Menschenansammlungen kommt – würde dann nicht eine Ausweitung der Maskenpflicht auf das ganze Stadtgebiet Sinn machen? Das Land gibt den Kommunen zwar die Möglichkeit, in den Brauchtumstonen zusätzliche Regeln wie eine Maskenpflicht anzuordnen. Das Problem der Kontrollierbarkeit wäre damit aber nicht gelöst.

Was gilt in Innenräumen?

An der Regel für Innenräume ändert sich durch die neue Allgemeinverfügung nichts. In der Coronaschutzverordnung steht: Auf das Tragen einer Maske könne verzichtet werden, „bei privaten Feiern mit Tanz sowie bei Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen, wenn im jeweiligen Hygienekonzept keine abweichenden Regelungen getroffen sind.“ Eine solche könnte etwa eine Maskenpflicht abseits des Platzes bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sein.

Kommentar: Mit offenen Karten spielen

Eine Regel, die nicht ausreichend kontrolliert werden kann, ist eine schlechte Regel. Deswegen ist es richtig von der Stadt, die Maskenpflicht für die Karnevalstage zu kippen. Viel ändert sich dadurch auf den Straßen wohl kaum. Am Ende des zweiten Pandemiejahres ist den wenigsten Kölnern klar, wo eine Maske draußen noch Pflicht ist. Dementsprechend selten wird die Regel noch eingehalten. Und dass das Partyvolk auf der Zülpicher Straße an Weiberfastnacht brav Maske trägt – davon ist sowieso niemand ausgegangen.

Wie zuletzt schon nach dem Wegfall der Kontaktnachverfolgung muss die Stadt notgedrungen auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen. Der Appell, bitte trotzdem eine Maske zu nutzen, ist gut gemeint, wird aber wohl ins Leere laufen. Inkonsequent ist zudem, dass die Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, hängenbleiben werden. Schilder also, die Regeln vorgeben, die gar nicht existieren. Wenn es gute Gründe dafür gibt, Regeln anzupassen, ist das okay. Doch dann sollte die Stadt auch mit offenen Karten spielen.