Denkmal an Kölns RennbahnRettung der historischen Tribüne immer unwahrscheinlicher
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Köln – Die geplante Rettung der maroden denkmalgeschützten Tribüne von 1920 am Rennbahngelände ist wieder unwahrscheinlicher geworden. Mattis Dieterich, Mitglied der Initiative „Altes Stadion Köln“, sagte der Rundschau: „Das ist etwas eingeschlafen. Wir wollen jetzt einen neuen Anlauf nehmen.“ Das Bauwerk an dem Ascheplatz gilt als eine der ältesten Fußball-Tribünen Deutschlands, sie schaffte es auch in das Fachmagazin „11 Freunde“. Bis 2002 kickte dort der VfL Köln 1899, dann wechselte er auf eine andere Anlage. Auf dem Gelände spielte auch der Film „Das Wunder von Bern“, er zeigte den WM-Sieg der deutschen Fußball-Nationalelf 1954 in der Schweiz.
Im Mai 2019 hatte sich eine Gruppe um Initiator Bert Ewald-Roesrath gegründet, sie wollte die Tribüne vor dem weiteren Verfall schützen und sanieren. Im Idealfall soll auch der Platz neu gemacht werden und ein neuer Verein ihn nutzen. Wie viel das kostet, ist unklar, es dürfte in die Millionen Euro gehen. Das gesamte Rennbahngelände samt Tribüne gehört der Stadt, sie hat es an den Kölner Renn-Verein verpachtet, der auf der Anlage Galopp-Rennen organisiert. Daneben liegt der alte Fußball-Platz mit der Tribüne, er wird schon mal als Parkplatz benutzt.
Die Tribüne als Denkmal
1989 hat die Stadt Köln die Fußball-Tribüne aus dem Jahr 1920 unter Denkmalschutz gestellt. Sie ist in der Denkmalschutzliste mit der Nummer 4856 registriert. Insgesamt gibt es 9500 Denkmäler. Sie dürfen verändert werden, sollen erhalten und genutzt werden. Ziel sei es, „so viel an historischer Substanz wie möglich zu erhalten“.
15 Millionen Euro hatte die Stadt Köln 2008 für das Rennbahngelände dem Renn-Verein gezahlt, er pachtet es nun samt der Tribüne. Doch dem Galoppsport geht es seit Jahren schlecht, die Umsätze brechen ein. Wie berichtet, gibt es Überlegungen, ob die städtischen Sportstätten-Gesellschaft nicht Teile der Anlage übernehmen kann, um dem Verein aus seiner Not zu helfen. Doch eine solche Hilfe ist umstritten, weil sie in Zeiten klammer Haushalte Geld kostet. (mhe)
Vor einem Jahr sagte die Initiative: „Unser Ziel ist es, das Gelände zu pachten und die Tribüne, sowie den ehemaligen Sportplatz mit eigenen finanziellen Mitteln zu sanieren und einen Sportverein dort anzusiedeln.“ Unter anderem rief sie eine Internet-Petition ins Leben. Das sorgte für viele Berichte in Zeitungen und Fernsehsendern, Rapper Mo-Torres und Comedian Guido Cantz unterstützten die Idee. Möglichst viele Menschen sollten die Petition unterzeichnen, dann sollte sie an Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) überreicht werden. Letztlich unterschrieben 1926 Menschen. Die Initiatoren schrieben dazu:„Mit dieser Petition fordern wir die Stadt Köln erneut zum Handeln auf, um sich mit uns an den Tisch zu setzen.“
Nur: Die Petition ist nie übergeben worden, das bestätigt die Stadt. Bert Ewald-Roesrath war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, laut Dieterich hat er zuletzt nicht mehr mitgemacht. „Wir müssen schauen, ob er weiter an Bord ist“, sagt Dieterich, er ist auch Vorsitzender der SPD Chorweiler. Vor einigen Wochen haben sich die verbliebenen Mitstreiter ausgetauscht, sie wollen jetzt Unterstützer ansprechen.
Sanierung sei nicht Sache der Stadt Köln
Ein Sprecher der Stadt sagt zum aktuellen Sachstand: „ Eine Sanierung der Tribüne ist allerdings nicht Sache der Stadt, sondern des Renn-Vereins.“ Und: „Aus Sicht der Sportverwaltung gibt es allerdings derzeit für diese Anlage keine Perspektive für eine andere rentierliche sportliche Nutzung, die eine Sanierung der Tribüne begründen würde. Dies ist in den vergangenen Jahren ohne Erfolg abgeprüft worden und stellt auch heute noch den aktuellen Stand dar.“ Der Geschäftsführer des Renn-Vereins, Philipp Hein, sagt zu dieser Aussage: „Dem ist nichts hinzuzufügen.“ Übersetzt heißt das: Die Tribüne bleibt wie sie ist oder besser gesagt: sie verfällt weiter.
Aber ist das überhaupt erlaubt, ein solches Denkmal quasi sich selbst zu überlassen? Laut Denkmalschutzgesetz NRW besteht „an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse“. Im Gesetz steht auch: „Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist.“ Die Frage, was für einen Besitzer tatsächlich zumutbar ist, wird auch näher erklärt, es geht dabei konkret um Steuergelder. „Für die Zumutbarkeit ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können.“ Falls der Eigentümer den Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Untere Denkmalschutzbehörde die „notwendigen Anordnungen treffen“. Nur: Das ist die Stadt Köln, mit Anordnungen ist eher nicht zu rechnen. Mattis Dieterich sagt: „Es ist doch kaum vorstellbar, dass ein solches Kulturgut verloren geht und sich keiner dafür interessiert.“