AboAbonnieren

„Er hat das nicht so gewollt“Totschlagsprozess gegen einen Lindlarer – Auslöser angeblich Ehestreit

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt einen Angeklagten mit Verteidiger Ingmar Rosentreter im Kölner Landgericht im Januar 2023.

Ein Lindlarer ist vor dem Kölner Landgericht angeklagt, seine Ehefrau erschlagen zu haben.

Am Kölner Landgericht hatte sich nun ein 64-Jähriger Lindlarer zu verantworten. Er soll bei einem Ehestreit seine Frau erschlagen haben.

Mit den Worten: „Er hat das so nicht gewollt“, endete am Freitag die von seiner Verteidigerin vorgetragene Einlassung eines 64-jährigen Lindlarers. Der Mann steht seit kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres wegen Totschlags an seiner langjährigen Ehefrau, mit der er drei Kinder hat, vor der 5. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht.

Der Vorwurf gegen den Mann lautet, die 63-Jährige am 20. März 2022 aus Eifersucht mit fünf Schlägen einer Kurzhantelstange tödlich verletzt zu haben. Die Frau überlebte den Angriff zwar zunächst, war wenig später aber in einer Klinik in Köln ihren schweren Verletzungen erlegen.

Ehestreit angeblich Auslöser für Totschlag durch Angeklagten

Auch der Mann war in eine Kölner Klinik gekommen, nachdem er versucht hatte, sich nach der Tat das Leben zu nehmen. Ihr Mandant habe gedacht, dass „es nun besser ist, wenn er auch nicht mehr lebt“, hieß es in der von Verteidigerin Denise Gerull vorgetragenen Einlassung.

Unmittelbar nach dem Angriff auf seine Ehefrau war der 64-Jährige in einen Porsche Cayenne gestiegen und mit „durchgedrücktem Gaspedal“, wie der Mann auf Nachfrage des Vorsitzenden Peter Koerfers über einen Dolmetscher mitteilte, gegen einen Baum gefahren. Der 64-Jährige überlebte den schweren Crash. Der Haftbefehl gegen ihn war ihm wenige Tage später am Krankenbett verkündet worden.

Nach Angaben des Angeklagten hätten seine Frau und er am Morgen des Tattages gemeinsam in die Kirche gehen wollen. Als er wach geworden sei, habe er „seine Frau mit der Hand am Rücken berührt“, um sie zu wecken. Doch die Frau habe unwirsch reagiert und eine abfällige Bemerkung über das gemeinsame, weitgehend nicht mehr existente Sexualleben gemacht.

Das empfand der 64-Jährige offenbar als Kränkung. Dennoch sei er aufgestanden und habe Frühstück gemacht. Doch das spätere Opfer habe weder mit ihm frühstücken, noch mit ihm beten wollen; das gemeinsame Gebet war dem Paar aufgrund der Spannungen in ihrer Ehe von einem Priester empfohlen worden. Ihr Mandant sei schließlich alleine in die Kirche gegangen.

Angeklagter Lindlarer: Abweichungen zu früheren Aussagen

Nach seiner Rückkehr habe es dann Streit gegeben. Dabei habe die Frau ihm gesagt, dass sie ihn nicht mehr liebe und er „eine andere Frau heiraten könne, wenn er wolle“, sagte die Verteidigerin. Und weiter: „Das war der Moment, in dem sein Kopf nicht mehr richtig funktionierte.“

Dann habe der Angeklagte „mit der Hantelstange, die neben der Treppe lag“ auf seine Frau eingeschlagen. Anders als es in der Anklage heiße, erinnere sich der 64-Jährige jedoch nur an höchstens drei Schläge. Der Vorsitzende merkte an, dass es in der Einlassung erhebliche Abweichungen zu den zuvor vom Angeklagten gemachten Angaben gebe.

So sei weder von einem geplanten Kirchenbesuch gesprochen worden, noch über die abfällige Bemerkung über das Sexualleben des Paares. „Das ist nicht nachvollziehbar“, sagte Koerfers. Gerull kündigte nach Rücksprache mit dem Angeklagten eine ergänzende Erklärung für den kommenden Verhandlungstag an. Der Prozess wird fortgesetzt.