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LohmarSexualstraftäter muss nach Warnungen von Eltern und Stadt eine elektronische Fußfessel tragen

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Das Schild der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg in Lohmar.

Der Sexualstraftäter hatte sich jungen Mädchen aus dem Kinderheim genähert und somit gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verstoßen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nur elf Personen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit eine elektronische Fußfessel tragen müssen.

In Deutschland mussten zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 185 Personen aufgrund ihrer Gefährlichkeit eine elektronische Fußfessel tragen, in Nordrhein-Westfalen gab es zu diesem Zeitpunkt zehn. Der Elfte, der unlängst dazukam, lebt in Lohmar. Der 51-Jährige ist ein Sexualstraftäter, der nach dem Haftende unter Führungsaufsicht gestellt wurde.

Da er sich jungen Mädchen im Umfeld des Kinderheims Hollenberg genähert und somit gegen seine Auflagen verstoßen hat, ordnete das Amtsgericht die Fußfessel an. Zuvor hatte sich der zuständige Richter Ulrich Wilbrand selbst ein Bild des Mannes gemacht, der schon viele Jahre seines Lebens in Haft gesessen hat, unter anderem wegen Missbrauchs eines Kleinkindes.

Lohmarer trägt rund um die Uhr den wasserdichten und stoßfesten Sender

Das Gericht arbeitet in dieser Sache mit der örtlichen Polizei Rhein-Sieg und der Führungsaufsicht am Landgericht Bonn zusammen. Bevor eine solche extrem freiheitseinschränkende Maßnahme verordnet wird, seien alle Aspekte abzuwägen, so der Richter.

Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), so der Fachbegriff, wird zentral in Hessen kontrolliert, von der „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“. Der Sender, der nicht abnehmbar, wasserdicht und stoßfest ist, sendet konstant Funksignale. Der Aufenthaltsort des Trägers kann somit permanent überwacht werden. Etwa alle 50 Stunden muss der Akku der EAÜ aufgeladen werden.

Die Fußfessel ist ein Instrument, um die Allgemeinheit vor Menschen zu schützen, die ihre Strafe zwar abgesessen haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Sie werde dann angeordnet, wenn „andere Maßregeln zur Besserung und Sicherung für erledigt erklärt“ worden sind, teilte das Hessische Justizministerium auf Anfrage mit. Übersetzt: Wenn der Proband unbelehrbar scheint.

Warum wurde der Lohmarer zuletzt nicht zu einer Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt? Laut der Führungsaufsicht in Bonn waren seine Taten nicht schwerwiegend genug, um einen solchen Schritt zu begründen.

Ob sich der Mann kooperativ verhält, seine EAÜ regelmäßig auflädt und den weiteren Auflagen nachkommt, diese Fragen ließ die zuständige Polizeidienststelle unbeantwortet. Zumindest ihre Präsenz vor Ort kann die Behörde nun zurückfahren. Vor Weihnachten hatte sogar die Stadt Lohmar die Eltern von Schulkindern öffentlich vor ihm gewarnt, ein bisher nicht dagewesener Fall.

Solange er in Freiheit ist, muss der Lohmarer die Fußfessel fortwährend tragen - lebenslänglich, sozusagen. Nur wenn er wieder ins Gefängnis kommen sollte, wird sie entfernt.


Bayern mit den meisten Fußfesseln

Gemessen an der Einwohnerzahl gibt es in NRW nur wenig Träger von Fußfesseln, aktuell elf. Bayern zählt 58, Mecklenburg-Vorpommern 27, Baden-Württemberg 19, Hessen 15, Sachsen 15, Niedersachsen zehn, Sachsen-Anhalt sieben, Rheinland-Pfalz sechs, Thüringen sechs, Berlin drei, Schleswig-Holstein drei, Hamburg zwei, Saarland zwei, Bremen einen, Brandenburg einen.