Ein Mercedes musste in Euskirchen abgeschleppt werden, weil das Automatikgetriebe streikte. Der Fall hat jetzt ein Nachspiel vor Gericht.
ZivilverfahrenStreit vor dem Bonner Landgericht nach Autopanne in Euskirchen

Am Landgericht Bonn wird ein juristischer Streit um ein defektes Autogetriebe ausgetragen.
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Nachdem ein älterer Herr von Besorgungen in der Euskirchener Innenstadt zu seinem Wagen zurückgekehrt war, ging nichts mehr: Das Auto der Mercedes-B-Klasse verweigerte den Dienst. Bei dem Automatikfahrzeug ließ sich keine der Fahrstufen mehr einlegen.
Da der Rentner aber beim Kauf eine Mobilitätsgarantie abgeschlossen hatte, rief er kurzerhand den Händler an, bei dem er das Auto erstanden hatte, und die Firma beauftragte einen Abschleppdienst mit der Abholung.
Eine Werkstatt bezifferte den Schaden mit mehr als 6500 Euro
Der Mercedes wurde schließlich nach kurzer Wartezeit von einem Bornheimer Unternehmer in Euskirchen an den Haken genommen und in die Werkstatt gebracht. Die dort durchgeführte Schadensdiagnose ergab einen Schaden an der Fahrzeugelektronik. Ein Steuergerät war defekt und wurde ausgetauscht. Beim Durchsehen des Wagens war den Kfz-Mechatronikern aber noch etwas anderes aufgefallen: Die Parksperre des Autos sei gebrochen und die Beseitigung des damit einhergehenden Schadens mache einen Komplettaustausch des Getriebes erforderlich, hieß es. Die Kosten: mehr als 6500 Euro.
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Den Getriebeschaden führte der Wagenbesitzer auf den Abschleppvorgang zurück. Er forderte, dass der Händler diese Kosten tragen solle. Die Parksperre könne ja nur durch das Abschleppen zerstört worden sein.
Bonner Richterin beauftragt Sachverständigen mit Gutachten
Könne sie nicht, gab die Anwältin des Abschleppunternehmens, Sophia Lohhölter, im März in einem Gütetermin am Landgericht Bonn für die Firma an. Das Fahrzeug sei ordnungsgemäß abgeschleppt worden, sagte die Anwältin, deren Mandant dem Verfahren aufseiten des beklagten Autohändlers als sogenannter Streithelfer beigetreten war. Da sich die Ursache nicht einfach klären ließ und die Parteien sich nicht auf einen Vergleich einigten, beauftragte Zivilrichterin Heike Jürgens einen Sachverständigen, um die Ursache des Getriebeschadens herauszufinden.
Das Ergebnis wurde nun in einem zweiten Termin von den Parteien mit der Richterin erörtert: Der Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass der Schaden an der Parksperre nicht aus dem Abschleppvorgang resultiere. Es sei zwar unbefriedigend, dass sich nicht feststellen lasse, warum das Getriebe seinen Geist aufgegeben habe – dem Abschleppunternehmen sei jedoch nichts vorzuwerfen.
Obwohl die Richterin den Parteien daraufhin klarmachte, dass sie die Klage wohl abweisen werde, konnten sich die Betroffenen erneut nicht einigen. Die Richterin will nun Ende April ein Urteil verkünden.