Wie die Verteidiger erkannte schließlich auch die Staatsanwaltschaft kein gemeinsames Handeln der drei Angeklagten.
Prozess um „Washcoat“Bonner Staatsanwaltschaft plädiert auf Bewährungsstrafen

Am Landgericht Bonn wurde der Prozess um den mutmaßlichen Diebstahl von Produktionsabfällen fortgesetzt.
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Im Strafprozess gegen drei Angeklagte, die Produktionsabfälle aus der Katalysatorproduktion gewinnbringend weiterverkauft haben sollen, ist die Beweisaufnahme mit der Vernehmung des letzten Zeugen abgeschlossen worden. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft für den 36-jährigen Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Bonner Staatsanwalt und Verteidiger sehen kein Handeln als Bande
Ein gleichaltriger Kollege soll nach dem Willen der Ankläger mit zwei Jahren auf Bewährung bestraft werden, der dritte, 45-jährige Angeklagte, mit einem Jahr. Ursprünglich ging die Anklage davon aus, dass das Trio eine Bande gebildet hätte. Nach Abschluss der Beweisaufnahme nimmt die Staatsanwaltschaft nun aber wie auch die Verteidiger Marc Piel, Yannick Börter und Lena Schruff an, dass jeder der drei Männer auf eigene Rechnung gehandelt hat.
Bei dem Prozess vor der 3. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Claudia Gelber ging es um die „Washcoat“ genannte Flüssigkeit, mit der Katalysatoren in Autos von innen beschichtet werden. Das Material enthält wertvolle Edelmetalle – die Anklage geht von einem Verkaufserlös von rund 285.000 Euro aus. Alle Angeklagten waren bei einem Unternehmen im Siebengebirge angestellt, das die Abgasreinigungsanlagen produziert.
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In der Anklage hieß es, dass die drei Männer aus Hennef und Altenkirchen sowie ein unbekannter Vierter zwischen Juli 2018 und Juli 2023 insgesamt zwischen 30 und 50 Litern „Washcoat“ jeweils in kleinen Chargen von dem Firmengelände im Siebengebirge gestohlen haben sollten. Tatsächlich – so hatten es die Angeklagten im Laufe des Verfahrens dargestellt – habe es sich bei dem Material aber um Produktionsabfälle gehandelt, die sie auf heimischen handelsüblichen Gasgrills zu einem vermarktungsfähigen Pulver eingedampft hätten.
Unternehmer aus Unterfranken hatte das Material gekauft
Der letzte Zeuge war der Geschäftsführer eines Unternehmens aus Unterfranken, das den Männern das Pulver jeweils abgekauft hatte. Und zwar, „ohne viele Fragen zu stellen“, wie es die Angeklagten im Laufe des Verfahrens ausgedrückt hatten. Der Mann hatte bereits mit seiner Aussage begonnen, als die Vorsitzende Richterin ihn angesichts des Gesagten deutlich darauf aufmerksam machte, dass er sich strafbar machen würde, wenn seine Aussage nicht der Wahrheit entspräche.
Er müsse aber nichts sagen, wenn er sich selbst belaste. Dem folgte der Zeuge dann auch, gegen den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg laufen. Ein Urteil soll noch in dieser Woche verkündet werden.