Bis Anfang Mai wollen die Bonner Richter in dem Strafprozess ein Urteil sprechen.
ProzessDealer aus Wiehl und Gummersbach gestehen Drogenverkauf an Minderjährigen

Verhandelt wurde gegen die beiden Männer aus Gummersbach und Wiehl vor dem Bonner Landgericht.
Copyright: Oliver Berg/dpa (Symbolbild)
Vor dem Bonner Landgericht hat ein Verfahren gegen zwei Dealer aus Gummersbach und Wiehl begonnen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Jahr 2020 insgesamt 16 Mal kleinere Drogenmengen an einen damals 16-jährigen Abnehmer verkauft zu haben. Aufgeflogen waren die illegalen Geschäfte laut Anklage, nachdem der Jugendliche selbst in das Visier der Drogenermittler geraten war: Auf seinem Handy sollen die Fahnder diverse Chats gefunden haben, die Bestellung und Lieferung der vornehmlich weichen Drogen dokumentierten.
Verfahren gegen den Käufer stellte das Amtsgericht in Waldbröl ein
Das Verfahren gegen den Jugendlichen wurde wegen Geringfügigkeit vom Amtsgericht Waldbröl zwischenzeitlich ohne Auflagen eingestellt. Offenbar ging das Gericht davon aus, dass der Jugendliche die Drogen nicht weiterverkaufen, sondern selbst konsumieren wollte. Die beiden Lieferanten müssen sich hingegen derzeit vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.
Gericht verlas Chats zwischen Dealer und Abnehmer
Sie sollen um das geringe Alter ihres minderjährigen Kunden gewusst haben. „Sorry, bin noch nicht gewesen neu holen“, begann der erste vom Gericht verlesene Chat. Der Lieferant vertröstet seinen minderjährigen Kunden im weiteren Verlauf der Unterhaltung vom 12. Januar dann auf den Folgetag. Mit 80 Gramm Marihuana soll es sich bei dem ersten Deal auch gleichzeitig um die höchste angeklagte Menge gehandelt haben; bei den weiteren 15 illegalen Geschäften bis zum 20. April wechselten jeweils meist nur 10 bis 20 Gramm den Besitzer.
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In zwei Fällen sollen es aber immerhin auch 35 beziehungsweise 40 Gramm gewesen sein, dazu sollen ein paar Ecstasy-Pillen und kleinere Mengen Amphetamin gekommen sein. Der Erlös aus den ersten elf Fällen, die der 36-Jährige alleine über die Bühne gebracht haben soll, lag bei 1800 Euro. Die folgenden fünf Deals, die das Duo laut Anklage dann gemeinsam durchgeführt habe, soll den beiden weitere 500 Euro eingebracht haben.
Vor Gericht räumten die Angeklagten sämtliche ihnen zur Last gelegten Taten vollumfänglich ein und gingen mit dem Gericht die Chats zu den einzelnen Händeln durch. Die Richter wollen nun bis Anfang Mai ein Urteil verkünden.