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Waren hatten EinfuhrverbotSiegburgerin erhält Strafbefehl über 3000 Euro wegen Töpfen aus Russland

Lesezeit 2 Minuten
Ein Anwalt sitzt hinter der aufgeschlagenen „Schönfelder Textsammlung Deutsche Gesetze“.

Die Siegburgerin erhielt einen Strafbefehl, in dem eine Strafe von 3000 Euro angedroht wurde. (Symbolbild)

Eine Freundin hatte die Töpfe und Pfannen an die Adresse der Siegburgerin bestellt.

Eine 40-jährige Russlanddeutsche staunte wohl nicht schlecht, als zwei bestellte Pakete bei ihr ankamen: Statt des erwarteten 12-teiligen Topf- und Pfannensets enthielten die beiden geöffneten Kartons nur eine Tütensuppe. Das Staunen dürfte sich dann aber bald in Unruhe verwandelt haben – wenige Tage später flatterte ihr dann nämlich ein Strafbefehl ins Haus.

Wegen eines Vergehens gegen das Außenwirtschaftsgesetz wurde ihr im Rahmen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt im Wiederholungsfall eine Geldstrafe von 3.000 Euro angedroht.

Ukrainische Gäste der Siegburgerin bestellte Töpfe und Pfannen in Russland

Das gewünschte Topfset kam nämlich aus Russland und unterliegt damit nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine einem Einfuhrverbot. Ironischerweise hatte die Frau das Set aber gar nicht selber bestellt, sondern eine befreundete ukrainische Familie. Die hatte sie für drei Monate als Gäste bei sich aufgenommen und die Ukrainerin hatte sich die ihr vertrauten Töpfe bestellt.

Nachdem sie ein günstiges Angebot im Netz entdeckt hatte, bat sie ihre Gastgeberin die Ware an deren Adresse liefern lassen zu dürfen. Einen Teil der Töpfe und Pfannen wollte die Familie mit in ihre neue Heimat nehmen. Die ukrainische Familie hatte sich nämlich erfolgreich um ein Visum für die Vereinigten Staaten bemüht. Als Dank für die Gastfreundschaft sollte die Siegburgerin den Rest des Kochgeschirrs behalten dürfen.

Strafe von 3000 Euro: Siegburgerin legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Die gesamte Bestellung traf allerdings erst ein, als die Ukrainer bereits wieder abgereist waren. Der Zoll in Dresden kontrollierte die Lieferung und beschlagnahmte die Pfannen und Töpfe. Nur die mitbestellte Tütensuppe unterlag nicht der Einfuhrbeschränkung und wurde von den pflichtbewussten Zöllnern ordnungsgemäß freigegeben.

„Diese Nichtembargowaren wurden der Post zur Anmeldung übergeben“, heißt es lapidar in dem Strafbefehl. Nachdem sie sich von dem kurzen Schock erholt hatte, legte die Siegburgerin Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nun hat das Bonner Amtsgericht nach kurzer Verhandlung und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren auch tatsächlich ohne Auflagen eingestellt.

Die Angeklagte treffe nur geringe Schuld. Der Hoffnung der Siegburgerin, vielleicht doch noch ihre geliebten Blinis in dem russischen Kochgeschirr zubereiten zu können, musste das Gericht allerdings eine klare Absage erteilen.