Die Familie hatte einen Corona-Test verweigert und wurde von einer Reise ausgeschlossen. Vor dem Bonner Landgericht wurde ein Vergleich vorgeschlagen.
Prozess in BonnFamilie aus Ostdeutschland klagt gegen Freizeitveranstalter aus Alfter

Die Fassade des Bonner Landgerichts.
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Das Angebot des Freizeitveranstalters klang verlockend: Eine Woche leben wie die Indianer in geräumigen Tipis, dazu Workshops zum Erlernen von „Wildnistechniken“, „täglich frische vegetarische Bio-Kost“ und abends den Tag gemütlich ausklingen lassen am Lagerfeuer. Die „Wildnis“ sollte zwar auf einem Wohnmobil-Stellplatz im münsterländischen Telgte stattfinden, aber egal, Hauptsache raus in die Natur, dachte sich eine Familie aus Wandlitz (Brandenburg) und buchte vom 1. bis 6. August 2022 für Eltern und zwei Kinder online für 1786 Euro das Waldcamp bei dem ausrichtenden Verein, der in Alfter gemeldet ist.
In jenem Sommer herrschte noch die Angst vor der Corona-Pandemie, und so machten die Veranstalter unter Hinweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Teilnahme an der Freizeit von einer Corona-Testung abhängig. Die aber verweigerte die ostdeutsche Familie, wurde prompt vom Tipi-Lager ausgeschlossen und erhielt den gezahlten Beitrag nicht zurück. Dagegen klagte sie vor dem Amtsgericht Bonn, das die Klage jedoch abwies. Der Corona-Test sei „nicht unzumutbar“ gewesen, befand die erste Instanz und ließ die Familie auf den Kosten sitzen.
Vergleich „auf Widerruf“
In der Berufungsverhandlung jetzt vor der 8. Zivilkammer des Bonner Landgericht hatten die Kläger indes bessere Karten. Die Kammer unter Vorsitz von Landgerichts-Vizepräsidentin Dr. Bettina Meincke war nämlich gewillt, das ganze Verfahren neu aufzurollen, um etwa zu klären, ob die Kläger vielleicht doch ein Rücktrittsrecht gehabt hätten. Es könnte ja sein, argumentierte Meincke, dass der Verein eine Leistung verweigert habe, weil er die Familie ausgeschlossen habe. Eine erneute Beweisaufnahme, so die Vorsitzende Richterin weiter, berge allerdings das Risiko, dass die Kläger am Ende verlieren könnten.
Um die Sache abzukürzen, schlug die Kammer einen Vergleich vor: Der Verein aus Alfter zahlt der Familie aus Wandlitz ein Drittel des Beitrags, also rund 600 Euro, zurück. Die beiden Anwälte signalisierten Zustimmung, weil sie ihre Parteien jedoch für ein letztes Okay nicht erreichen konnten, wurde der Vergleich erstmal „auf Widerruf“ geschlossen. (Aktenzeichen: LG Bonn 8 S 86/24)