Erneut ist im Hermann-Weber-Bad ein Schaden aufgetreten. Die Gemeinde Eitorf streitet vor Gericht um die Haftung für diverse Baumängel.
Schaden am HubbodenSportbecken im Eitorfer Hermann-Weber-Bad wieder geschlossen
Es ist neues Kapitel in der schier unendlichen Geschichte der Mängel im Hermann-Weber-Bad. Schon wieder ist das große Sportbecken des Eitorfer Schwimmbads, das auch von vielen auswärtigen Gästen gern besucht wird, nicht nutzbar. Mal wieder bereitet der Hubboden Probleme.
Turnusmäßig hatte die Gemeinde das Bad den Dezember über geschlossen, um bei entleerten Becken und stillstehender Technikanlage Revisionsarbeiten vorzunehmen. Dabei lag besonderes Augenmerk auf dem in Zuge einer Generalsanierung renovierten Hubboden. Schon Anfang 2022 hatten sich nämlich auf der Oberfläche Blasen gebildet.
Schaden am Hubboden des Sportbeckens hat sich vergrößert
Der Schaden hat sich vergrößert. Bei der Sichtung im Dezember stellte das Schwimmbadteam fest, dass sich nicht nur Farbe gelöst hat, sondern „an mehreren Stellen auch die Beschichtung vom Betonuntergrund“. Die Kunststoffschicht lasse sich teilweise abziehen. Wegen dieses „nicht tragbaren“ Zustands steht das Sportbecken den Badbesuchern zurzeit nicht zur Verfügung.
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Laut Schwimmbad-Team wird in Abstimmung mit einem Sachverständigen bereits an „einer pragmatischen, aber dennoch funktionierenden und sicheren Nacharbeitung der beschädigten Beschichtung“ gearbeitet. Man hofft auf eine Freigabe des Beckens nach einer finalen Reinigung, Befüllung und Aufheizung sowie dem Einjustieren der Wasserwerte zum 3. Februar.
„Der Sachverständige muss auch herausfinden, was den Schaden am Hubboden ausgelöst hat und wer der Verursacher gewesen ist“, erklärte die Beigeordnete Iris Prinz-Klein am Dienstag auf Anfrage. Vom Ergebnis dieser Untersuchung hängt ab, wer für die Reparatur aufkommen muss, der Betrieb, der den Hubboden saniert hat, oder die Gemeinde selbst.
Rechtsstreit um Eitorfer Schwimmbad am Landgericht Bonn
Nach wie vor befindet sich die Kommune im Rechtsstreit um die Haftung für weitere Mängel, die in der Vergangenheit zur Schließung des Hermann-Weber-Bads führten oder nur eine eingeschränkte Nutzung zuließen. Die Gemeinde beanstandet eine mangelnde Bauausführung.
Unter anderem ging es um nicht rutschfeste Fliesen, die inzwischen ausgebessert worden sind. Am Hubboden musste die umlaufende Dichtungslippe ausgetauscht werden, weil die Gefahr bestand, dass sich Schwimmgäste dort einklemmen konnten. Das Landgericht Bonn strebt laut Prinz-Klein einen Vergleich an. Jüngst erging eine Fristverlängerung für Stellungnahmen der Anwälte beider Parteien bis zum 20. Januar.