Bergheim-Quadrath-Ichendorf – Der Rhein-Erft-Kreis, die Stadt Bergheim und Baron Gisbert von Abercron, Eigentümer von Schloss Frens und den umliegenden Flächen in Bergheim, haben eine Lösung für den seit Wochen schwelenden Konflikt gefunden.
Baron von Abercron hatte vor einigen Wochen zwei Wege in die beliebte Grünanlage um Schloss Frens mit einem Zaun verschlossen. Das rief in der Bevölkerung heftige Proteste hervor, Hunderte Unterschriften gegen die Schließung wurden gesammelt. Auch Kreis und die Stadt Bergheim hatten sich immer wieder für ein Offenhalten der Wege ausgesprochen. Weil der Baron die Wege ohne eine Genehmigung des Kreises geschlossen hatte, hatte die Kreisverwaltung zuletzt sogar eine Ordnungsverfügung verhängt.
Bergheim: Wege zu Schloss Frens sollen zunächst geöffnet werden
Wie die Kreisverwaltung jetzt mitteilt, habe es unter Leitung von Landrat Frank Rock ein konstruktives Gespräch zwischen den drei Parteien gegeben. So konnten sie die Sache außergerichtlich klären, teilt der Kreis mit. Demnach sollen zunächst beide Wege von der Sandstraße zum Schloss in den kommenden Wochen geöffnet werden. Der Kreis geht in so weit auf den Baron zu, dass dann überlegt werden soll, zukünftig einen der Wege offen und einen geschlossen zu halten.
"Eine grundsätzliche Nutzung einer Wegeverbindung für die Bürgerinnen und Bürger soll für die Zukunft gewährleistet sein und auch die Belange des Landschafts- und Naturschutzes müssen weiterhin Beachtung finden", schreibt dazu der Kreis.
Bergheim: Zeitliche Schließungen weiterhin möglich
Der Betreiber des Gestüts Erftmühle, das direkt an den Wegen liegt, hatte im Gespräch mit dieser Zeitung erklärt, dass frei laufende Hunde die Pferde auf den Weiden vor Schloss Frens gefährden würden. Deshalb, so der Kreis jetzt, sollen zukünftig zeitlich begrenzte Schließungen des offen verbleibenden Weges für den Baron möglich sein.
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„In einem Kompromiss muss jeder einen Schritt auf den anderen zugehen, das war im Gespräch unter den Beteiligten zu spüren", kommentiert Landrat Frank Rock. Laut Kreis halten die Beteiligten die gefundene Lösung für dauerhaft tragbar, weil sowohl Interessen der Erholungssuchenden als auch des Eigentümers berücksichtigt worden seien.