BGH bestätigt Bonner UrteilWalid S. muss sechs Jahre in Haft
Bonn – Sechs Jahre Haft. Das letzte Urteil des Bonner Schwurgerichtsvorsitzenden Josef Janßen am 25. Juli 2019 hatte großes Gewicht und sorgte noch einmal für großen Wirbel im Fall des Intensivtäters Walid S. Denn das Schicksal des 23-jährigen Italieners wird stets mit dem immer noch nicht aufgeklärten Tod des 17-jährigen Schülers Niklas P. verbunden bleiben. Und das, obwohl er als Hauptbeschuldigter im Niklas-Prozess rechtskräftig und ohne jeden Zweifel freigesprochen wurde.
Aber zwei Jahre später stand Walid S. erneut vor Gericht. Wieder hatte der mittlerweile dreifach einschlägig vorbestrafte junge Mann einem am Boden liegenden Menschen zweimal mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Für die Bonner Kammer stand am Ende fest: „Wer so agiert, der weiß, was er anrichten kann.“ Der nehme den Tod eines Menschen billigend in Kauf. Walid S. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen. Sechs Monate später hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Bonner Urteil jetzt bestätigt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern mitteilte.
Schuldspruch rechtskräftig
Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig, und Walid S. muss sechs Jahre in Haft. Sein Verteidiger Martin Kretschmer hatte Revision gegen das Urteil eingelegt: „Ein Tötungsdelikt war das nicht“, ist der Jurist heute noch sicher. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Angriffs auf Polizeibeamte und Beleidigung hatte er drei Jahre Haft gefordert.
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Walid S. hatte am 10. Februar 2019 einem 26-Jährigen, der bereits zusammengeschlagen auf dem Bürgersteig lag, zweifach grundlos mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Das betrunkene und wehrlose Opfer hat schwerste Verletzungen erlitten – unter anderem einen doppelten Unterkieferbruch und eine Fraktur des Jochbeins – und lag eine Woche im Krankenhaus.
„Ein solcher Tritt“, so hatte es ein Sachverständiger im Prozess erklärt, sei vergleichbar mit „einem Auto, das mit 36 Stundenkilometern einen Menschen anfährt, der dann mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe knallt.“
Das skrupellose Treten auf einen Schutz- und Wehrlosen erinnerte am Ende trotz aller Bemühungen, die Fälle zu trennen doch zu sehr an den Tod von Niklas P., der im Mai 2016 durch einen Schlag und einen Fußtritt gegen den Kopf noch am Tatort in Bad Godesberg ins Koma gefallen und sechs Tage später im Krankenhaus verstorben war.
Verteidigung spricht von „politischer Entscheidung“
Auch wenn Walid S. keine Schuld am Tod von Niklas P. trifft, so hieß es im Urteil von Janßen, so wisse er – nicht zuletzt als Hauptangeklagter in jenem Prozess – wie gefährlich Tritte oder Schläge gegen den Kopf sein können. Für Verteidiger Kretschmer ist das Urteil eher „eine politische Entscheidung“ des BGH-Senats. Denn ohne den Tod von Niklas P., in den sein Mandant schicksalhaft verwickelt wurde, sei der Fall nicht spektakulär. „Ein Feld-, Wald- und Wiesen-Fall, wie es ihn hundert Mal dramatischer gibt, als das, wofür Walid verurteilt wurde.“ Auch wenn Kretschmer einräumt: Nach dem Niklas-Verfahren sei jeder Tritt, jeder Schlag von Walid einer zu viel gewesen.