Berlin/Osnabrück – Es war ein großer Aufreger im Bundestagswahlkampf, als die Staatsanwaltschaft Osnabrück Räume des Finanz- und des Justizministeriums in Berlin durchsuchen ließ. Jetzt hat das Landgericht Osnabrück einer Beschwerde des Justizministeriums stattgegeben. Demnach war die umstrittene Razzia am 9. September 2021 unzulässig. Die Richter hoben einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vom 25. August auf (Geschäftszeichen 12 Qs 32/21).
Was ist die FIU?
Die FIU wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gegründet, um gegen Geldwäsche vorzugehen. 2017 wurde sie auf Betreiben des damaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll überführt. Die Zentrale der FIU liegt in Köln. Die Einheit leitet Verdachtsfälle der Geldwäsche an Polizei und Justiz weiter. (rast)
Kritiker sprachen von möglichem Wahlkampfmanöver
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte neben dem Bundesjustiz- auch Räume des Bundesfinanzministeriums durchsuchen lassen. Das Finanzministerium wurde zu diesem Zeitpunkt von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz geleitet, das Justizministerium von der SPD-Politikerin Christine Lambrecht. Kritiker der Aktionen hatten deshalb von einem möglichen Wahlkampfmanöver gesprochen.
Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt, denen zufolge die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die ermittelnden Behörden weitergeleitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin beim Justizministerium telefonisch die Herausgabe eines Schreibens an das Bundesfinanzministerium angefragt – weil das Justizministerium dies ablehnte, erwirkten die Ermittler beim Amtsgericht Osnabrück den Durchsuchungsbeschluss. Das Justizministerium wehrte sich mit einer Beschwerde, der das Landgericht nun stattgab.
Die dortigen Richter bewerteten die Durchsuchung als nicht erforderlich. So sei weder die Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten gewesen noch habe eine besondere Dringlichkeit bestanden. Außerdem seien das erfragte Schreiben und weitere Beweismittel schon seit einer früheren Durchsuchung im Juli 2020 Teil der Ermittlungsakten gewesen. Die Auswirkungen der Razzia hätten zudem nicht im Verhältnis zur Stärke des Verdachts gestanden, hieß es weiter. Es habe keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten im Justizministerium gegeben. Das Ministerium angesichts dessen trotzdem dem Verdacht auszusetzen, sich nicht rechtstreu zu verhalten, sei daher geeignet, „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“.
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Aus dem Bundesjustizministerium hatte es schon am Tag der Durchsuchung geheißen, das Vorgehen sei „unverständlich und unverhältnismäßig“. Man hätte selbstverständlich die gewünschten Unterlagen auf schriftliche Anforderung herausgegeben. Eine solche habe es aber nie gegeben. Lambrechts Nachfolger im Amt, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), begrüßte die Entscheidung des Landgerichts. Von dem Beschluss gehe die wichtige Botschaft aus, dass man dem Ministerium sowie seinen Mitarbeitern vertrauen könne.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erklärte am Donnerstag, sie respektiere sowohl die Entscheidung des Amtsgerichts als auch den Beschluss des Landgerichts. Beides werde aber keine Auswirkungen auf den Fortgang des Ermittlungsverfahrens in Sachen FIU haben, da die Unterlagen von den Mitarbeitern des Ministeriums freiwillig herausgegeben worden seien. Die Staatsanwaltschaft kündigte zudem an, sie werde die Ermittlungen zügig vorantreiben. „Wir gehen davon aus, dass in Kürze eine Entscheidung getroffen werden kann, ob und gegebenenfalls gegen welche Mitarbeiter der FIU konkrete Ermittlungsverfahren einzuleiten sind.“