Köln/Wien – Der Fall hat das Erzbistum Köln erschüttert und zu Kundgebungen mit „Roten Karten“ für Kardinal Rainer Maria Woelki geführt – nun beschäftigt er auch die katholische Kirche in Österreich: Die Erzdiözese Wien hat dem aus Leverkusen stammenden Pfarrer D., einst stellvertretender Stadtdechant in Düsseldorf, ein Betätigungsverbot für ihr Gebiet erteilt.
Woelki hatte D. im vergangenen Jahr beurlaubt. Hintergrund war einerseits ein früherer, nach damaliger Feststellung der Staatsanwaltschaft Köln nicht strafbarer Kontakt zu einem minderjährigen männlichen Prostituierten, andererseits war die Interventionsstelle des Erzbistums auf einen weiteren Verdachtsfall aus dem Jahr 1995 gestoßen.
Das Erzbistum Köln zeigte den Fall damals bei der Staatsanwaltschaft an, die ihr Verfahren aber wegen Verjährung einstellte. Daraufhin untersuchte das Erzbistum den Fall weiter und meldete ihn an die Glaubenskongregation in Rom. „Die Rückmeldung seitens der Glaubenskongregation wurde den zuständigen Stellen zeitnah in Aussicht gestellt“, erklärte die Pressestelle der Diözese der Rundschau.
Aus den Medien von den Vorwürfen gegen D. erfahren
Der Erzdiözese Wien war nach eigenen Angaben bisher nicht bekannt, dass sich D. in Wien aufhält und offenbar von seiner Ordensgemeinschaft gelegentlich zur Messzelebration herangezogen wurde. „Aus den Medien erfuhren wir gestern, dass gegen D. in Köln ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauchsvorwürfen läuft“, erklärte der Wiener Bistumssprecher Michael Prüller der Rundschau: „Aufgrund des derzeitigen Wissensstandes hat der Generalvikar der Erzdiözese Wien unverzüglich ein Betätigungsverbot für D. für das Gebiet der Erzdiözese Wien erlassen.“ Entsprechend der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz sei dies keine Vorverurteilung, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, die bis zu einer Klärung der Vorwürfe gilt.
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Grundsätzlich, so erläutert Prüller, bedürfe es nicht der Zustimmung der Erzdiözese, wenn ein Kirchenrektor – wie in der Wiener Deutschordenskirche – einem fremden Priester, der sich entsprechend ausweisen kann, das Zelebrieren erlaubt. Der Wiener Bistumssprecher weiter: „Wie unsere Erhebungen ergeben, war dem Kirchenrektor nicht bekannt, dass gegen D. in Köln ein aktuelles kirchenrechtliches Verfahren läuft.“
Das Erzbistum Köln erklärte der Rundschau, was die Fragen zum Aufenthalts des Pfarrers D. in Wien betreffe, „befinden sich die zuständigen Stellen noch in der Klärung“. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir dem Abschluss der Prüfungen abwarten müssen, bevor wir hierzu informieren können.“
D.s Anwalt war nicht zu erreichen. Der „Bild“-Zeitung hatte der Jurist zuvor mitgeteilt, Kardinal Woelki habe am 4. Oktober 2021 das gegen D. verhängte Zelebrationsverbot aufgehoben und ihm nur noch Auftritte in seiner Düsseldorfer Pfarrei verboten. Zu dieser Darstellung gab es vom Erzbistum Köln zum Dienstagabend keine Stellungnahme.