Bei einer Rede soll der AfD-Politiker einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet haben. Bisher bestreitet er die Vorwürfe.
Zweiter Verhandlungstag begonnenHöcke will sich vor Gericht wegen SA-Parole äußern
Zum Beginn des zweiten Prozesstages gegen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle ist am Dienstag ein Video der Kundgebung gezeigt worden, bei der der AfD-Politiker einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet hatte. Höcke sah sich das vorgeführte Video nur teilweise an. Die übrige Zeit las er in verschiedenen Büchern, machte sich Notizen und sprach mit seinen Anwälten. Der 52-Jährige hatte seine Wortwahl vor Beginn des Prozesses verteidigt. Seine Anwälte hatten angekündigt, dass er sich auch vor Gericht zu den Vorwürfen äußern will.
Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, im Mai 2021 in einer Rede wissentlich eine SA-Parole verwendet zu haben. Das Strafmaß reicht in solchen Fällen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Björn Höcke: Parole „Alles für Deutschland“ war frei interpretiert
In einem Fernsehduell hatte sich Höcke schon zu den Vorwürfen geäußert und seine Wortwahl verteidigt. Die Parole „Alles für Deutschland“ habe er in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er beim Sender Welt. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Ausspruch um eine SA-Parole handelt, sagte er: „Nein, ich wusste es nicht.“
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Bei den Landtagswahlen in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Verlauf der Verhandlung enorm verzögert - auch, weil Höckes Anwälte mehrere Anträge und Beschwerden eingereicht hatten. Für den Prozess in Halle sind derzeit insgesamt vier Termine bis Mitte Mai geplant. (dpa)