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Karneval in KölnTestkäufe im Kiosk -  Mehr als die Hälfte missachtet den Jugendschutz

Lesezeit 3 Minuten
Malik Dine (r.) und Ibrahim Cuma betreuen die Testkäufe, die das Ordnungsamt vor und am 11.11. im ganzen Stadtgebiet durchführt.

Malik Dine (r.) und Ibrahim Cuma betreuen die Testkäufe, die das Ordnungsamt vor und am 11.11. im ganzen Stadtgebiet durchführt.

Zum ersten Mal unterstützen minderjährige Testkäufer das Ordnungsamt bei Jugendschutzkontrollen.

Die Bilanz der letzten drei Tage fällt nicht so aus, wie es sich Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer gewünscht hätte: Bei Testkäufen der städtischen Behörde haben 39 von 50 Kölner Kiosken gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Erstmals haben drei minderjährige Testkäufer das Ordnungsamt dabei unterstützt, zu kontrollieren, ob Kioskbesitzer Alkohol und Tabak an Jugendliche verkaufen.

Alkohol an Karneval: Aufklärung drinend nötig

Der 17-jährige Harry (Name von der Redaktion geändert) ist einer der Testkäufer. Am Donnerstagnachmittag, vier Tage vor dem 11.11., nimmt er sich in einem Kiosk am Hohenstaufenring eine Dose Whiskey-Cola aus dem Kühlschrank. „Wie alt bist du?“, wird er an der Kasse gefragt. „17“, antwortet Harry wahrheitsgemäß. Sogar seinen Ausweis lässt sich der Kioskmitarbeiter zeigen - und kassiert dann die Dose ab. Dass unter 18-Jährige keine Spirituosen und keinen Tabak kaufen dürfen, scheint er nicht zu wissen.

Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer

„Daran sehen wir, wie dringend notwendig es ist, weiter Aufklärung bei den Kioskbetreibern und den Einzelhändlern zu betreiben, damit die Jugendschutzauflagen auch tatsächlich eingehalten werden“, sagt Ralf Mayer. Die Kontrollen von Gewerbetreibenden vor und am 11.11. waren vom Ordnungsamt im Vorfeld angekündigt worden (wir berichteten), auch im Anschluss sollen sie fortgeführt werden.

Sobald die minderjährigen Testkäufer den Kiosk mit Alkohol oder Tabak verlassen haben, betreten zwei Mitarbeitende des Ordnungsamtes den Laden. „Sie nehmen die Personalien auf und leiten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein“, erklärt Malik Dine, Mitarbeiter der Gewerbeabteilung. Es werde jeder Fall individuell angeschaut: Lässt sich der Verkäufer oder die Verkäuferin den Ausweis zeigen? Oder wird noch nicht einmal danach gefragt?

Spirituosen und Tabak dürfen erst an Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren verkauft werden, Bier, Sekt und Wein dürfen ab 16 Jahren gekauft werden.

Ein Bußgeld müssen alle zahlen: Beim ersten Verstoß sind es 200 Euro. „Das ist noch eine sehr sanfte Strafe“, ordnet Ralf Mayer es ein - vielmehr ein Denkzettel, der zum Umdenken anregen soll. Kommt es zu weiteren Verstößen, gebe es aber auch die Möglichkeit, Ordnungsverfügungen oder Zwangsmaßnahmen einzusetzen. „Zwangsgelder gehen bis 100.000 Euro, im Extremfall geht es bis zur Schließung der Verkaufsstelle“, so Dine.

Daran sehen wir, wie dringend notwendig es ist, weiter Aufklärung bei den Kioskbetreibern und den Einzelhändlern zu betreiben, damit die Jugendschutzauflagen auch tatsächlich eingehalten werden.
Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer

Der Kioskmitarbeiter, der dem 17 Jahre alten Harry am Ring die Dose mit Whiskey-Cola verkauft hat, ist im Gegensatz zu vielen anderen nicht einsichtig. „Er war sehr ungehalten und wir mussten deeskalieren“, berichtet Ordnungsamtsmitarbeiter Ibrahim Cuma. „Es gab ähnliche Fälle, in denen mussten wir fast die Polizei dazurufen.“

In einem anderen Kiosk am Zülpicher Platz ist es bereits der zweite Testkauf in zwei Tagen. Harry kommt mit leeren Händen heraus, weder Spirituosen noch Zigaretten wurden ihm verkauft. „Ich habe in den letzten Tagen schon Ärger mit dem Ordnungsamt gehabt, das mache ich nicht mehr“, habe der Mann hinter dem Verkaufstresen gesagt. „Wir werden weiter kontrollieren“, verspricht Mayer. „Das Thema ist uns das ganze Jahr über wichtig.“